FERNABSATZVERTRÄGE

Widerruf-Button und "menschliche Interaktion"

Am 28. März hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im EU-Parlament einer Vorlage zugestimmt, die Änderungen der EU-Vorschriften für im Fernabsatz abgeschlossene Finanzdienstleistungsverträge vorsieht. Wer als Unternehmen online beispielsweise einen Darlehensvertrag oder einen Anlagevermittlungsvertrag mit Kunden abschließt, muss voraussichtlich sowohl einen Kündigungsals auch einen Widerruf-Button auf seiner Website zur Verfügung …

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