RECHTSFRAGEN

Wohn-Riester - BGH-Urteil keine Überraschung

Ein Jahresentgelt für die Führung von Riester-Bausparverträgen ist unzulässig.

Das hat der für das Bank- und Kapitalmarktrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs am 28. Juli entschieden (Aktenteichen XI ZR 83/25) und damit dem Verbraucherzentrale Bundesverband Recht gegeben. Bis Anfang 2022 verwendete die beklagte Bausparkasse in ihren Bausparprodukten zur Altersvorsorge in ihren AGB eine Klausel, die ein jährliches Jahresentgelt in Höhe von 15 Euro vorsah, bei …

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