Flatexdegiro: BaFin ordnet aufsichtliche Maßnahmen an

Die BaFin hat die Flatexdegiro Bank AG aufgefordert, eine im Risikomanagement und in der Geldwäscheprävention ordnungsgemäße Geschäftsorganisation sicherzustellen. Der Neobroker habe gegen die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation verstoßen, wie sie unter anderem im Kreditwesengesetz (KWG) und im Geldwäschegesetz festgelegt sind.

Insbesondere muss das Unternehmen "schwerwiegende Mängel im internen …

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