BANKENAUFSICHT

Pferdefuß der Verbraucherschutzfunktion

Verträgt sich Verbraucherschutz wirklich mit den Aufgaben einer Aufsichtsbehörde oder wäre diese Aufgabe andernorts nicht besser angesiedelt? Darüber gehen die Meinungen auseinander. Klar ist: Die Verbraucherschutzfunktion hat die BaFin stärker als zuvor ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit gerückt und gibt ihr immer wieder Gelegenheit, Schlagzeilen zu produzieren. Die Betätigung als Kümmerer um die Verbraucher zahlt positiv auf das Image der Behörde ein - obwohl sie das kraft ihrer Autorität im Grunde gar nicht nötig hat.

Zunehmend zeigt sich jedoch, dass dies auch eine Schattenseite hat. Denn gerade die Autorität der Aufsicht und das Vertrauen, das sie dadurch genießt, scheint für die kriminelle Szene sehr verlockend zu sein. So sah sich die BaFin im September dieses Jahres gleich viermal genötigt, Verbraucher vor solcher "Amtsanmaßung" zu warnen: die Aufsicht rufe keine Privatpersonen und sie schicke ihnen keine Rechnungen hieß es, darüber hinaus seien gefälschte Mails mit Aufforderungen zu Überweisungen an die BaFin in Umlauf, aber auch mit vermeintlichen "BaFin Zertifikaten" für dubiose Anlageangebote. Solche kriminellen Aktivitäten gab es auch zuvor schon. Sie haben jedoch offenbar beträchtlich zugenommen.

Überraschend ist der im Grunde nicht. Schließlich sehen sich auch Banken und Sparkassen schon lange dieser Form des Missbrauchs ihrer Identität aus gesetzt. Bei der Aufsichtsbehörde ist allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass leichtgläubige Verbraucher auf die dreisten Betrugsversuche hereinfallen, vermutlich noch um einiges höher - gerade weil sie mit der Behörde üblicherweise nicht in Kontakt stehen und deshalb weniger gut beurteilen können, ob die entsprechen den Nachrichten echt sind oder nicht. In diese Niederungen sollte eine Aufsichtsbehörde eigentlich nicht hineingezogen werden. Solange ihr jedoch die Verbraucherschutzfunktion zugeordnet bleibt, werden derartige kriminellen Maschen eher zu als abnehmen. Red.

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