VERSICHERUNGEN

Tarif nach Impfstatus?

"Als Versicherungsbranche werden wir früher oder später darüber nachdenken müssen, möglicherweise Tarife nach Impfstatus zu unterscheiden". Das hat R+V-Chef Norbert Rollinger gegenüber dem Internetportal T Online gesagt. Noch gebe es dazu bei dem genossenschaftlichen Versicherer jedoch keine Überlegungen.

Ganz einfach ist die Angelegenheit auch nicht. Denn natürlich ist sie in den gesamten Kontext des Diskriminierungsverbots einerseits und einer risikogerechten Tarifierung andererseits einzubetten. Wenn Ungeimpfte künftig Corona Tests selbst bezahlen müssen und einen Verdienstausfall wegen einer Quarantäne nicht mehr erstattet bekommen, dann wäre es eigentlich folgerichtig, sie auch für die Mehrkosten in der Krankenversicherung aufkommen zu lassen, die im Fall einer Corona Erkrankung entstehen können.

Wenn man liest, dass in den Krankenhäusern nur 15 Prozent der Corona Patienten auf sogenannte Impfdurchbrüche entfallen, dann zeigt sich die Berechtigung einer solchen Überlegung. Eine Diskussion darüber ist allemal angebracht. Insofern ist es gut, dass Norbert Rollinger sie angestoßen hat.

Grundsätzlich stellt sich jedoch die Frage, wie stark die Unterscheidung nach persönlichem Verhalten gehen kann und darf. Denkbar ist hier vieles: eine Berücksichtigung von Rauchverhalten, Gewicht oder auch sportlicher Betätigung, die sich auf Basis der Daten von Fitness Apps nachweisen ließe. Studien haben längst gezeigt, dass Kunden durchaus bereit wären, persönliche Daten mit Versicherern zu teilen, um dadurch einen Preisnachlass auf die Versicherungsprämien zu erhalten. Man müsste dann allerdings auch darüber nachdenken, wo Sport zum Erhalt der Gesundheit beiträgt und wo er zum Risiko wird, das dann wieder höher zu bepreisen wäre. Die Datenbasis der Krankenversicherer ließe eine solche Differenzierung vielleicht sogar schon heute zu.

Vielleicht wird die Zukunft dahin gehen, analog zu dem Nebeneinander verschiedener Girkokontomodelle "Pauschaltarife" ohne Berücksichtigung des persönlichen Verhaltens und damit auch ohne Preisgabe von Daten sowie datenbasierte individuelle Tarife nebeneinander anzubieten. Das setzt freilich voraus, dass die Politik keine "Bürgerversicherung" mit dem Einheitstarif der gesetzlichen Krankenversicherung durchsetzt. Dann wäre eine Differenzierung über solche Tarifmodelle allenfalls noch in der Kranken Zusatzversicherung möglich.

Red.

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