Abwälzen als Prinzip

Swantje Benkelberg, Foto: Fritz Knapp Verlag

Von Swantje Benkelberg, Chefredakteurin - Seit 1953 wird die Kirchensteuer in der Bundesrepublik Deutschland von den Finanzämtern erhoben. Und für diese Dienstleistung stellt der Staat den Kirchen drei Prozent des Steueraufkommens als Aufwandsentschädigung in Rechnung. Dienstleistungen gibt es beim Staat schließlich nie kostenfrei. Wenn es darum geht, andere für sich arbeiten zu lassen, ist Vater Staat allerdings erfinderisch: So müssen Banken …

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