Recht und Steuern

Ausbau mit Folgen

Das Mitglied einer Eigentümergemeinschaft wollte seine Nachbarn dazu verpflichten, einer verbesserten Wärmedämmung der Fassade zuzustimmen und sich an den Kosten zu beteiligen, weil in der Wohnung des Antragstellers Feuchtigkeitsschäden aufgetreten waren. Dafür wären etwa 8 000 Euro aufzuwenden gewesen. Doch die Gemeinschaft lehnte ab, weil der Antragsteller nämlich zuvor in seinem Sondereigentum eigenmächtig Isolierglasfenster eingebaut hatte, die nach Expertenmeinung überhaupt erst zum Entstehen der Schäden beigetragen hatten. Deswegen zeigten auch die Richter des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, die mit der Forderung des Eigentümers unter dem Aktenzeichen I-3 Wx 54/07 konfrontiert wurden, wenig Verständnis. Die Gemeinschaft habe mit den Schäden nichts zu schaffen, hieß es im Urteil, und könne deswegen auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

(Infodienst Recht und Steuern der LBS)

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