Recht und Steuern

Kündigung wegen Beleidigung

Wer einen Nachbarn im Mietshaus derb beschimpft, muss damit rechnen, dass ihm die Wohnung gekündigt wird - zumindest in besonders heftigen Fällen. Diese Erfahrung musste unlängst ein unbeherrschter Zeitgenosse machen. Ihm wurde sogar ohne vorherige Abmahnung gekündigt. Zu Recht, wie das Landgericht Coburg unter dem Aktenzeichen 32 S 85/08 entschied. Im vorliegenden Fall bediente sich ein Mieter der ganzen Fülle nachbarschaftlicher Gehässigkeiten. Er beschimpfte seine Mitbewohner auf üble Art und Weise und hörte nachts laut Musik. Es wurde ihm sogar vorgeworfen, er habe eine andere Mieterin tätlich angegriffen.

Vor Gericht ergab die Beweisaufnahme, dass die Beleidigungen und Lärmbelästigungen tatsächlich so stattgefunden hatten. Ob es auch zu der Körperverletzung kam, konnten die Richter nicht klären. Dennoch befanden die Richter: Die Kündigung ist rechtens, denn der Mieter hätte den Hausfrieden ganz erheblich gestört. Allerdings gewährte das Gericht dem gekündigten Mieter eine Räumungsfrist, um sich eine andere Wohnung zu suchen.

(Immowelt)

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