Immobilien-Spezialfonds

Energieeffizienz - Wie viel darf der Mieter wissen?

Nun liegen nicht nur die deutschen Banken mit Brüssel über Kreuz, auch die deutsche Immobilienwirtschaft reibt sich am Harmonisierungsbedürfnis der Kommissionäre. "Das vorliegende Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) zeigt einmal mehr, dass die EU-Energiegesetzgebung wichtige Gegebenheiten der nationalen Wohnungsmärkte der verschiedenen EU-Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt", kritisierte der Vorsitzende der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI), Walter Rasch, den Entwurf. Vor allem die Rolle der Vermieter sei im Gesetz nicht konkret genug geregelt. Dabei sei gerade Deutschland ein Mieterland, denn sechs von zehn Deutschen leben zur Miete. Eine ähnlich hohe Quote findet sich in kaum einem anderen westeuropäischen Land, so die BSI. Laut EDG-L werden Endkunden der Energiewirtschaft einmal im Jahr von ihren Lieferanten in Sachen Energieeinsparmöglichkeiten beraten. Das sei für regionale Wohnungsmärkte mit einer hohen Wohneigentumsquote sicherlich sinnvoll, so die Immobilienwirtschaft. Doch warum sollten Mieter, die nicht Eigentümer der Immobilie sind, über Energieeffizienzmaßnahmen aufgeklärt werden, wird gefragt. Ob hierbei tatsächlich nur die Verwirrung der Mieter gefürchtet wird oder nicht vielmehr die Sorge der Wohnungsverbände vor steigenden Ansprüchen an die Vermieter und damit auch Wohnungsgesellschaften durch besser informierte Mieter besteht - wer weiß? Red.

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