Recht und Steuern

Keine pauschale Mietobergrenze

Pauschale Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten sind nach einem Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen BVerwG
4 C 9. 04 unzulässig. Damit haben die Richter ein bereits ergangenes
Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin (OVG 2 B 18. 02) bestätigt
und die Revision des Berliner Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg
zurückgewiesen. Grundsätzlich kann die Gemeinde künftig Maßnahmen wie
Mietobergrenzen nicht durch Beschluss festlegen. Das OVG Berlin hatte
bereits ausgeführt, dass dies die Vorgaben des Bürgerlichen
Gesetzbuches unterlaufen würde. Gemäß § 559 BGB kann der Vermieter die
Kosten für eine Modernisierung auf die Miete aufschlagen. Allerdings
nicht alles auf einmal, sondern er darf nach Abschluss der Bauarbeiten
pro Jahr elf Prozent der Ausgaben umlegen, die für die konkrete
Wohnung entstanden sind.
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(IVD)

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