Streit um Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg

Der Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg nutzt das kommunale Vorkaufsrecht, um Immobilienkäufer unter Druck zu setzen und privaten Investoren umfassende Einschränkungen aufzuerlegen, die über die gesetzlichen Vorgaben des Milieuschutzes weit hinausgehen. Das Vorkaufsrecht ermöglicht es den Bezirken, im Interesse des Allgemeinwohls in einem Kaufvertrag an die Stelle des Käufers zu treten. Allerdings geht der Bezirk in Milieuschutzgebieten darüber hinaus und nutzt das Vorkaufsrecht systematisch zur Durchsetzung politischer Ziele. „Hier sollen Immobilienkäufer bewusst unter Druck gesetzt werden, damit Sie auf diesem Weg Verpflichtungen eingehen, zu denen Sie vom Bezirk eigentlich nicht gezwungen werden können“, kommentiert Uwe Bottermann von der Berliner Kanzlei Bottermann Khorrami LLP (BK Law).

Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg bietet Immobilienkäufern an, die Ausübung des Vorkaufsrechts abzuwenden, indem diese eine vom Bezirk vorgelegte so genannte Abwendungsvereinbarung unterschreiben. Der Vereinbarungstext enthält aber Verpflichtungen, die über die bereits gesetzlich geregelten Erhaltungsziele in Milieuschutzgebieten hinausgehen. Beispielsweise hätte der neue Eigentümer hätte zum Beispiel keine Maßnahmen zur Energieeffizienz durchführen können – und das in einem Objekt mit ausschließlich veralteten Elektroheizungen, so Bottermann. „Wir haben daher unseren Mandaten davon abgeraten, die Vereinbarung zu unterzeichnen. Das Vorgehen des Bezirks ist fragwürdig und aus unserer Sicht rechtlich unzulässig. Das haben wir dem Bezirk mitgeteilt. Der Bezirk hat dann letztlich auf das Vorkaufsrecht verzichtet.“

Die Anwälte fürchten durch das Vorgehen des Bezirks Verkaufsprozess blockiert werden, was sich wiederum negativ auf die Transaktionen und damit auch auf den Wohnimmobilienmarkt Berlin auswirken würde. 

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