Rating kurz notiert

Klage gegen S&P zulässig

Erstmals sind Schadenersatzklagen deutscher Anleger gegen die USamerikanische Ratingagentur Standard & Poor's für zulässig erklärt worden. Ein entsprechendes Urteil fällte jetzt das Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt unter dem Aktenzeichen 21 U 23/11. Das Urteil steht im Zusammenhang mit der Pleite des US-Investmenthauses Lehman Brothers im September 2008.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger im Mai 2008, wenige Monate vor der Lehman-Pleite, 30000 Euro in ein von der US-Bank herausgegebenes Zertifikat investiert. Ausschlaggebend für den Kauf war die positive Bewertung durch Standard & Poor's.

In erster Instanz war die Klage noch erfolglos, weil das Landgericht (LG) Frankfurt seine "örtliche Zuständigkeit" verneinte. Weshalb auch die "internationale Zuständigkeit" fehle, so die Auffassung des Gerichts. Dem widersprach das OLG, denn der Kläger konnte nachweisen, dass die deutsche Niederlassung von Standard & Poor's inländische Guthaben, insbesondere bei der Deutschen Bank AG und auch Forderungen gegen diese hat. Infolgedessen sei die Zuständigkeit eines deutschen Gerichts eindeutig, die Klage also zulässig.

Nach dieser Entscheidung haben auch andere Investoren in Lehman-Zertifikate nun die Möglichkeit, eine Schadenersatzklage gegen Standard & Poor's anzustrengen. Darüber hinaus kann praktisch jeder Investor, der sich bei Wertpapierkäufen auf die von Standard & Poor's vergebenen Bonitätsnoten verlassen und dabei Verluste erlitten hat, die Ratingagentur auf Schadenersatz verklagen.

(KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X