Neues vom Pfandbrief

Labels für Covered Bonds

Für Investoren stellt bereits der Vergleich von Covered Bonds unterschiedlicher Emittenten in einem Land eine beachtliche Herausforderung dar, die einigen Aufwand erfordert. Noch schwieriger wird es, wenn Emissionen aus unterschiedlichen europäischen Jurisdiktionen vor allem hinsichtlich ihrer Risiken eingeschätzt werden sollen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen nur ein Aspekt, der Zugang und die Qualität der Daten zu den Deckungswerten ist ein weiterer. Um hier mehr Transparenz zu schaffen, wurde vom European Covered Bond Council bereits im November 2012 die Covered Bond Label Foundation (CBFL) initiiert.

In der Covered Bond Label Convention sind die Bedingungen genannt, die erfüllt sein müssen, damit ein Covered-Bond-Programm ein CBFL-Label bekommen kann. So muss unter anderem ein Rechtsrahmen existieren, der den Gläubigern sowohl einen Anspruch gegen den Emittenten als auch gegen den Cover Pool zusichert. Darüber hinaus hat eine Aufsichtsbehörde die Programme regelmäßig zu überprüfen. Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel, dass die Deckung der Schuldverschreibungen ausreicht, um jederzeit die Zahlungsansprüche der Gläubiger zu erfüllen. Zudem sind detaillierte Informationen zu den Deckungsmassen auf der zentralen Online-Transparenzplattform der CBFL zu hinterlegen und zu aktualisieren.

Zwar wird dadurch tatsächlich mehr Transparenz und ein leichterer Zugriff auf Informationen zu einzelnen Emissionen erreicht, doch geht die Initiative insgesamt noch nicht weit genug. So gibt es längst keinen einheitlichen Standard, der auch einen länderübergreifenden Vergleich zulässt. Trotzdem bemühten sich bereits zahlreiche Emittenten um ein Label. Dieses haben seit dem 1. Januar 2013 insgesamt etwa 80 Programme von mehr als 60 Emittenten erhalten. Laut den Marktanalysten der Nord-LB repräsentieren die betroffenen Covered Bonds ein Nominalvolumen von über 1,4 Billionen Euro beziehungsweise etwa 53 Prozent des gesamten Covered-Bond-Umlaufs.

Unter den Teilnehmern finden sich bisher nur zwei deutsche Adressen. Neben der Unicredit Bank, die sowohl ihre Öffentlichen als auch ihre Hypothekenpfandbriefe mit einem Label versehen ließ, hat sich die Nord-LB - jedoch lediglich mit ihren öffentlichen Pfandbriefen - an der Initiative beteiligt. Erklären lässt sich das mäßige deutsche Engagement damit, dass hiesige Pfandbriefbanken bereits ein hohes Maß an gesetzlichen und freiwilligen Transparenzpflichten erfüllen. Somit wird der Mehrwert des Labels von deutschen Emittenten offensichtlich geringer eingeschätzt als von Emittenten anderer Jurisdiktionen. Red.

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