Recht und Steuern

Schlechte Abdichtung - Architekt haftet

Ein mit der Bauaufsicht betrauter Architekt muss die Abdichtung von Balkonen und Terrassen besonders sorgfältig überwachen. Versäumt er dies, so kann er sich schadenersatzpflichtig machen. Da vor allem Abdichtungsarbeiten mit einem hohen Mängelrisiko behaftet sind, sollte der Architekt nicht unkontrolliert auf eine ordnungsgemäße Ausführung durch die Handwerker vertrauen.

In einem Fall vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart war in einer Wohnanlage gleich bei mehreren Dachgeschosswohnungen Feuchtigkeit aufgetreten. Ein Gutachten ergab, dass die Dachterrassen unzureichend abgedichtet wurden. Die hohen Kosten für die erforderlichen Sanierungsarbeiten wollten die Wohnungseigentümer von dem zuständigen Architekten ersetzt haben. Der war sich keiner Schuld bewusst und erklärte, dass er bei seinen Überprüfungen der Baustelle keine Mängel festgestellt hatte.

Die Richter vom OLG gaben mit ihrem Urteil unter dem Aktenzeichen 5 U 22/08 jedoch den Wohnungseigentümern Recht. Baumaßnahmen, die ein so hohes Mängelrisiko aufwiesen, erforderten eine intensive Bauaufsicht. Der Architekt habe hier seine Pflicht zur Bauüberwachung schuldhaft verletzt und sei den Eigentümern schadenersatzpflichtig.

(Quelle Bausparkasse)

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