Daten und Fakten

Schon 67 Banken emittieren privilegierte Schuldverschreibungen

Als vor gut einem Jahr das Pfandbriefgesetz die bisherigen Regelungen
von HBG, ÖPG und SchBkG ersetzte, war es das politische Ziel, den
öffentlich-rechtlichen Instituten auch nach dem Wegfall von
Anstaltslast und Gewährträgerhaftung am 19. Juli 2005 die
Refinanzierung über privilegierte Schuldverschreibungen zu
ermöglichen. Folglich musste auch das Spezialbankprinzip der privaten
Hypothekenbanken aufgegeben werden. Gleichwohl wollten Politik und
Lobbyisten die Qualität des Produktes sichern und wenn möglich sogar
noch verbessern. Entsprechend hoch sind die aufsichtsrechtlichen
Hürden. Dies hatte - durchaus gewünscht - den Effekt, dass der Kreis
der Emittenten überschaubar blieb. Und so wuchs die Zahl der
\
Pfandbriefe platzierenden Institute binnen Jahresfrist moderat von 50
auf aktuell 67, weil - wie erwartet - vor allem die Sparkassen die
Möglichkeiten des Gesetzes allein oder im Pool nutzen. Dabei scheinen
die Norddeutschen eine besondere Affinität zum Pfandbrief zu besitzen.
Dagegen hat kein Altemittent sein Privileg aufgegeben. Allerdings
gingen einige Hypothekenbanken in ihren jeweiligen Konzernmüttern auf
- wie bei Aareal, SEB oder Wüstenrot der Fall.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X