Recht und Steuern

Vermietung für Filmaufnahmen

Wer sein Eigenheim sporadisch für Filmaufnahmen vermietet, kann nicht damit rechnen, dass Werbungskostenüberschüsse zu einer Steuerersparnis führen. Diese Auffassung vertritt das Finanzgericht München in seinem Urteil unter dem Aktenzeichen 5 K 2947/10.

Der Kläger hatte das feudale Wohnhaus für kurze Zeit für Dreharbeiten zu einer Fernsehproduktion vermietet. Die auf diesen Zeitraum entfallenden Kosten erkannten Finanzamt und Finanzgericht nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an, da der Kläger in den Folgejahren keine weiteren Einnahmen dieser Art mehr erzielt hatte. Auch sei die kurze Vermietung des Wohnhauses nicht als gewerbliche Tätigkeit zu betrachten, da sie nicht nachhaltig von Gewinnstreben getragen gewesen sei. Die dem Kläger entstandenen Kosten stellten also auch keine Betriebsausgaben dar.

(Wüstenrot)

Noch keine Bewertungen vorhanden


X