Recht und Steuern

Zinsbesteuerung Prüfung des Freistellungsauftrags

Bausparer können noch bis zum Jahreswechsel ihre Freistellungsaufträge prüfen, um sich die steuerfreien Zinsen zu sichern. Darauf weist der Verband der Privaten Bausparkassen hin. Vom 1. Januar 2007 an sinkt der Sparer-Freibetrag für Alleinstehende auf 750 Euro, für Verheiratete auf 1 500 Euro. Die Werbungskostenpauschale von 51 Euro pro Person bleibt unverändert. Der maximale Freibetrag liegt dann für Alleinstehende bei 801 Euro, für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung bei 1 602 Euro jährlich. Andreas J. Zehnder, Vorstandsvorsitzender des Verbandes dazu: "Wer seiner Bausparkasse einen entsprechenden Freistellungsauftrag für 2007 erteilt, dem werden die Zinsen sofort steuerfrei auf dem Bausparvertrag gutgeschrieben." Bausparer, die im Jahr der Gutschrift eine Wohnungsbauprämie erhalten, werden sogar ohne Freistellungsauftrag vom Zinsabschlag befreit, betont der Verband.

Im nächsten Jahr reduzieren die Kreditinstitute für Sparer, die nicht aktiv werden, alle vor dem 1. Januar 2007 erteilten Freistellungsaufträge automatisch auf 56,37 Prozent des bis dahin freigestellten Betrages beziehungsweise auf den neuen Höchstbetrag.

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