Corona-Beschränkungen: ZIA sieht keinen Bedarf für Änderung des Gewerbemietrechts

Dr. Andreas Mattner; Quelle: ZIA

Gemäß einer aktuellen Analyse von Mietverhältnissen bei ZIA-Mitgliedern, die über zahlreiche Geschäfte in deutschen Innenstädten und Shopping-Centern mit insgesamt mehr als 12.000 Mietverträgen verfügen, ist nur noch bei lediglich zehn Prozent der Verträge mit den jeweiligen Mietern eine Einigung offen. Mit rund 50 Prozent der infolge der Corona-Krise betroffenen Händler wurde eine Mietreduzierung vereinbart.

Ein erheblicher Teil der Mietnachlässe davon ging laut ZIA über das hinaus, was im Verhaltenskodex zwischen HDE und ZIA vereinbart worden ist. Die Spanne reicht dabei von den empfohlenen 50 Prozent für die Zeit des Lockdowns bis hin zu mehreren Monaten für einzelne Kinos und Gastronomiebetriebe. Bei etwa 36 Prozent brauchte man zudem über Mietreduzierungen nicht zu sprechen, da sie geöffnet hatten und entsprechende Umsätze erzielten (Lebensmittelhändler, Drogeriemärkte, Apotheken. etc.).

„Das Ergebnis zeigt deutlich, wie verantwortungsvoll die Vermieter in Zeiten von Corona sind“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. „Vermieter haben ein ureigenes Interesse daran, Mieter zu halten und diesen durch die Krise zu helfen. Wir sind eine Schicksalsgemeinschaft und individuelle Lösungen sind der Schlüssel, um diese wirtschaftlich schwierige Zeit zu überstehen.“

Mattner betonte in diesem Zusammenhang bei der Diskussion um eine Änderung des BGB, nicht sämtliche jahrhundertelang und pandemieerprobten Grundsätze auf einmal über Bord zu werfen, die bereits alle auf Ausgleich angelegt waren. „Angesichts dieser Zahlen ist die pauschale Anwendbarkeit des Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf Mietverträge entschieden abzulehnen. Bilaterale und passgenaue Vertragsanpassungen können die Vertragsparteien besser selbst als durch rechtliche Anordnung aushandeln. Das haben die Beteiligten in den letzten Monaten bewiesen“, so Mattner.

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