Squeeze-out-Verlangen bei der AVW Immobilien AG

Vorstand der AVW Immobilien AG – li. Michael Mertmann, re. Edward T. Martens

Herr Frank H. Albrecht, Hamburg, hat dem Vorstand der AVW Immobilien AG am 17. Oktober 2019 sein konkretisierendes Verlangen gemäß § 327a AktG übermittelt, die Hauptversammlung der AVW Immobilien AG möge die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) auf Herrn Frank H. Albrecht, Hamburg, als Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschließen. Die angemessene Barabfindung wurde hierbei Herrn  Albrecht auf EUR 1,58 je auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie festgelegt. Auf der nächsten ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 3. Dezember 2019 soll über den Squeeze out abgestimmt werden.

Herr Frank H. Albrecht hält (unter Berücksichtigung eigener Aktien der Gesellschaft) unmittelbar und mittelbar insgesamt Aktien in Höhe von 96,53 Prozent des Grundkapitals der AVW Immobilien AG und ist damit Hauptaktionär im Sinne von § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG. 

Noch keine Bewertungen vorhanden


X