WEG-Novelle: Spitzenverbände machen Druck auf GroKo

In einem gemeinsamen Schreiben an die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley plädieren der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, die Bundesnotarkammer, der Deutsche Anwaltverein und der Deutsche Mieterbund nachdrücklich für eine umfangreiche Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG). Die Regierungsparteien hatten die umfassende Überarbeitung des WEG und seine Harmonisierung mit dem Mietrecht im Koalitionsvertrag verankert.

Die Parteien haben im Koalitionsvertrag das Wohneigentum als wichtigen Schwerpunkt identifiziert und die Reform des WEG sowie seine Harmonisierung mit dem Mietrecht auf ihre Agenda gesetzt. Die fünf Spitzenverbände regen an, frühzeitig in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für eine erfolgreiche WEG-Novelle zu legen. „Wir brauchen keine kleinteilige Lösung durch die Reparatur einzelner auslegungsbedürftiger Paragraphen. Wir brauchen echte Reformen, die sich an den Bedürfnissen der Praxis orientieren. Dabei ist Augenmaß gefragt. Eine Reform, der eine Prüfung vorangestellt werden muss, muss sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger auf der einen aber auch an denen der Immobilienverwalter auf der anderen Seite orientieren. Wir brauchen daher aus einem Guss eine Reform all derjenigen Regelungen, die sich in der Praxis als untauglich erwiesen haben, um die Probleme des Wohnungseigentumsrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete zu lösen. Insoweit brauchen wir eine echte WEG-Novelle”, unterstreicht Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Die Verbände empfehlen die Vergabe eines Forschungsgutachtens, das in einem überschaubaren Zeitraum den Reformbedarf ermittelt. Ein erstes Rechtsgutachten („Erforderlichkeit und Möglichkeit einer Harmonisierung von Wohnungseigentums- und Mietrecht” von Univ.-Prof. Dr. Martin Häublein) liegt seit 2014 vor. Weitere reformbedürftige Paragrafen haben verschiedene Arbeitsgruppen bereits sachlich fundiert ermittelt. Deutsche Gerichte beschäftigen sich mittlerweile jedes Jahr mit über 260.000 Verfahren zum Wohnungseigentums- und Wohnraummietrecht. Das entspricht rund 25 Prozent aller Zivilprozesse in Deutschland. Eine umfassende Reform würde nicht nur die Gerichtsbarkeit erheblich entlasten, sondern auch zur Entbürokratisierung sowie zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen.

 Zum anderen herrscht bei Verwaltungsunternehmen, Wohnungseigentümern und Mietern eine große Verunsicherung über die Auslegung von WEG und Mietrecht. Das führt neben dem hohen Aufkommen an Rechtsstreitigkeiten zwischen Mietern, Eigentümern und Immobilienverwaltungen auch zu einem Wohnungsbestand in Eigentümergemeinschaften, in dem erhebliche Energieeinsparpotenziale brachliegen oder wichtige Modernisierungsmaßnahmen unterbleiben. Denn Unsicherheiten bei Abgrenzungsfragen konterkarieren die nicht zuletzt von der Bundesregierung formulierten Ziele an die energetische Optimierung des Gebäudebestands.

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