Niederlande basteln am Gesetz

Zum 1. Januar 2015 sind in den Niederlanden neue Regelungen für Covered Bonds in Kraft getreten. Diese stärken aus Sicht der Nord-LB den Schutz für die Gläubiger der gedeckten Titel und sollen die niederländischen Regelungen mit den Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CCR) in Einklang bringen. Während neu aufgelegte Programme die Anforderungen dabei sofort einhalten müssen, wurde bei bestehenden Programmen eine Übergangsfrist von einem Jahr bis zum 1. Januar 2016 eingeräumt. Die wichtigsten Änderungen betreffen beispielsweise die Einführung einer nominalen Mindestüberdeckung von fünf Prozent, die Einführung von LTV-Grenzen von 60 Prozent für gewerbliche und 80 Prozent für private Immobilien, die Etablierung einer maximalen Ersatzdeckungsquote von 20 Prozent.

Änderungen beziehungsweise Ergänzungen gab es bei der Einführung eines Liquiditätspuffers, die Schaffung von Qualitätsstandards für Derivate-Partner und die Abschaffung der Anforderung eines Mindestratings von "AA-/Aa3" für neue Emissionen. Die Analysten der Nord-LB betrachten die Änderungen an der niederländischen Covered-Bonds-Gesetzgebung als positiv. Da die meisten Programme bereits einen Großteil der neuen gesetzlichen Verpflichtungen ohnehin erfüllen, werden bestehende Ratings zwar unterstützt, signifikante Spread-Auswirkungen sollten sich Investoren jedoch nicht erhoffen.

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