Österreich forciert neues Covered-Bond-Gesetz

Die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) arbeitet derzeit im Rahmen eines "Pfandbriefpakets" an der Neuregelung der gesetzlichen Vorschriften für österreichische Covered Bonds. Laut WKO soll dabei bereits bis Ende Juni durch einen externen Berater ein innerhalb der Kreditwirtschaft Österreichs abgestimmter Entwurf fertiggestellt sein. Wie die DZ Bank berichtet, könnte dieser nicht öffentliche Entwurf in der zweiten Jahreshälfte 2017 die parlamentarischen Hürden nehmen, um zum 1. Januar 2018 in Kraft zu treten. Dies sei dem WKO vom zuständigen Ministerium in Aussicht gestellt worden. In dem Entwurf sollen unter anderem neue europäische Standards berücksichtigt werden. Dazu zählt die WKO insbesondere Liquiditäts- und Abwicklungsaspekte. Auch soll künftig allen Kreditinstituten die Emission von Covered Bonds offen stehen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Angedacht ist darüber hinaus die Vereinigung der drei derzeit bestehenden, sehr ähnlichen Gesetze, auf deren Grundlage gedeckte Anleihen emittiert werden können. Die DZ Bank zeigte sich vom Zeitpunkt der WKO-Ankündigung sowie der plötzlich von den Österreichern an den Tag gelegten Eile überrascht. Die im Rahmen der Harmonisierungsdebatte aktuell noch diskutierten europäischen Standards für Covered Bonds, die nicht vor 2018 vorliegen dürften, drohen bei dem skizzierten Tempo keine Berücksichtigung mehr zu finden.

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