IMMOBILIENRECHT

DAC6 - MELDEPFLICHTEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE STEUERGESTALTUNGEN

Andreas Griesbach, Foto: Baker Tilly Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co.KG

Die "Directive on Administrative Cooperation", kurz DAC, wurde seit ihrer erstmaligen Verabschiedung im Jahr 2011 bereits diverse Male angepasst. Ende Mai 2018 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2018/822 - die inzwischen sechste Änderung (DAC6) - verabschiedet, die von den Mitgliedsstaaten bis zum 31. Dezember 2019 in nationales Recht umzusetzen war. Steuerpflichtige und Intermediäre müssen damit künftig grenzüberschreitende, " …

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