IMMOBILIENRECHT

MEHR SICHERHEIT BEI IMMOBILIENDEALS

Dr. Peter de Bra, Foto: Schulze & Braun

Der Bundesgerichtshof hat die Position von professionellen Immobilienkäufern gestärkt. Die Karlsruher Richter haben entschieden, dass Vormerkungen in Immobilienkaufverträgen auch für künftige Ansprüche insolvenzfest sein können. Der zugrunde liegende Fall ist gleichwohl komplex, wie die Ausführungen des folgenden Beitrags zeigen. Red.

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