"DAS PFANDBRIEFGESETZ SCHUF ERSTMALS EIN EINHEITLICHES REGELWERK FÜR ALLE INSTITUTE"

Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer, Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp), Berlin
Foto: VdP

Das Pfandbriefgesetz (PfandBG) wurde am 22. Mai 2005 in Deutschland eingeführt und trat am 19. Juli 2005 in Kraft. Es feiert dieses Jahr also seinen 20. Geburtstag. In den vergangenen 20 Jahren hat es sage und schreibe 24 Novellen an diesem reinen Produktgesetz, das es allen Instituten ermöglichen soll, zu gleichen Bedingungen Pfandbriefe zu begeben, gegeben. Diese reichen von sehr kleinen Anpassungen bis hin zur Umsetzung der EU-Covered-Bond-Richtlinie. Die Redaktion sprach aus …

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