STOXX: Anerkennung als Administrator unter Benchmark-Verordnung

Quelle: Deutsche Börse

Wie die Tochter der Deutschen Börse, STOXX; mitteilt, wurde sie als Administrator unter der EU-Benchmark-Verordnung anerkannt. Diese ist demnach seit dem 1. Januar 2018 in Kraft und betreffe sowohl EU- als auch Nicht-EU-Unternehmen, die in der EU verwendete Finanz-Benchmarks verwalten. Indexanbieter müssen bis zum 1. Januar 2020 eine Lizenz gemäß dieser Verordnung beantragen. STOXX wurde nach Art. 32 der Benchmark-Verordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) anerkannt. Von STOXX verwaltetet Indizes werden demnach nun in das ESMA-Benchmark-Register aufgenommen.

„Im Interesse unserer Kunden hat STOXX eine lange Tradition in der Bereitstellung neutraler, transparenter und streng regelbasierter Indizes“, sagte Steffen Hermanns, Chief Executive Officer von STOXX. „Wir unterstützen nachdrücklich die Ziele der EU-Benchmark-Verordnung, und wir freuen uns darüber, diese Verordnung nun offiziell vollständig einzuhalten. STOXX-Benchmarks, die auf einem soliden Fundament mit einer starken Führungsstruktur und rigorosen Betriebs- und IT-Prozessen basieren, entsprechen bereits seit 2014 den IOSCO Principles for Financial Benchmarks, den globalen Standardbestimmungen von Benchmarks.“

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