Beschlüsse des EZB-Rats (ohne Zinsbeschlüsse)

Marktoperationen: Am 28. April 2016 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/ 2016/10 über eine zweite Reihe gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) sowie den Beschluss EZB/2016/11 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften. Der Beschluss EZB/2016/10 legt den rechtlichen Rahmen für die zweite Reihe von GLRGs fest, deren Einführung der EZB-Rat am 10. März 2016 beschlossen hat. Der Beschluss EZB/2016/11 ändert den Beschluss EZB/2014/34 dahingehend, dass es Finanzinstituten gestattet wird, über die erste Reihe von GLRGs aufgenommene Mittel im Juni 2016 zurückzuzahlen und im Rahmen der zweiten Reihe von GLRGs Mittel aufzunehmen. Beide Beschlüsse sind auf der Website der EZB abrufbar.

Finanzstabilität und Aufsichtsfragen: Am 18. Mai 2016 genehmigte der EZB-Rat die Veröffentlichung des "Financial Stability Review" vom Mai 2016. In diesem Bericht werden die Hauptrisiken für die Stabilität und mögliche Schwachstellen des Finanzsystems im Eurogebiet untersucht und es wird eine umfassende Analyse dazu angestellt, inwieweit das Finanzsystem des Euroraums Schocks auffangen kann. Der Bericht ist auf der Website der EZB veröffentlicht.

Zahlungssysteme und Marktinfrastruktur: Am 11. Mai 2016 nahm der EZB-Rat den Target-Jahresbericht 2015 zur Kenntnis, der anschließend auf der Website der EZB veröffentlicht wurde. Der Bericht enthält Informationen zu den Zahlungen in Target-2, zur Leistung des Systems und zu den wichtigsten Entwicklungen im Jahr 2015. Weiterhin enthält er aggregierte quantitative Indikatoren und schafft so mehr Transparenz hinsichtlich der finanziellen Performance von Target.

Stellungnahmen zu Rechtsvorschriften: Am 29. April 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zu einem Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch und der Verordnung (EU) Nr. 909/2014 zur Verbesserung der Wertpapierlieferungen und -abrechnungen in der Europäischen Union und über Zentralverwahrer in Bezug auf bestimmte Daten und zu einem Vorschlag für eine Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente in Bezug auf bestimmte Daten (CON/2016/27) auf Ersuchen des Rates der Europäischen Union.

Am 3. Mai 2016 verabschiedete der EZB-Rat eine Stellungnahme der EZB zur Abwicklung und Liquidation von Banken in Slowenien (CON/2016/28) auf Ersuchen des slowenischen Finanzministeriums.

Statistik: Am 18. Mai 2016 erließ der EZB-Rat die Verordnung EZB/2016/13 über die Erhebung granularer Kreditdaten und Kreditrisikodaten sowie den Beschluss EZB/2016/14 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/6 über die Organisation von Vorbereitungsmaßnahmen für die Erhebung von granularen Daten zu Krediten durch das Europäische System der Zentralbanken. Der EZB-Rat genehmigte zudem die Veröffentlichung eines Dokuments auf der EZB-Website, das Auskunft über Rückmeldungen gibt, die zu einem früheren Entwurf der Verordnung eingegangen sind.

Internationale und europäische Zusammenarbeit: Am 12. Mai 2016 billigte der EZB-Rat den 15. Jahresbericht über die internationale Rolle des Euro und genehmigte die Veröffentlichung des Dokuments auf der Website der EZB. Beim diesjährigen Bericht handelt es sich um einen Zwischenbericht, der im Vergleich zu seinen Vorgängern in kompakterer Form darlegt, wie sich die Verwendung des Euro durch Ansässige außerhalb des Euroraums entwickelt hat. Zudem liefert er aktuelle statistische Informationen zu den Hauptindikatoren des internationalen Status der Gemeinschaftswährung, die für die Allgemeinheit von Interesse sind. Da sich die Entwicklungen in diesem Bereich eher langsam vollziehen, werden ab 2016 alle zwei Jahre umfassende Berichte und dazwischen weniger umfangreiche Zwischenberichte erstellt.

Banknoten: Am 4. Mai 2016 beschloss der EZB-Rat, die Herstellung der 500-Euro-Banknote dauerhaft einzustellen und sie nicht in die Europa-Serie aufzunehmen. Er entschied ferner, dass die Ausgabe des 500-Euro-Scheins gegen Ende des Jahres 2018 mit der geplanten Einführung der 100-Euro- und 200-Euro-Banknoten der Europa-Serie eingestellt wird. Die übrigen Stückelungen - von 5 Euro bis 200 Euro - werden beibehalten. Der EZB-Rat bestätigte, dass der 500-Euro-Schein gesetzliches Zahlungsmittel bleibt und somit weiter als Zahlungsmittel und Wertspeicher verwendet werden kann. Eine entsprechende Pressemitteilung wurde am gleichen Tag auf der Website der EZB veröffentlicht.

Am 6. Mai 2016 erließ der EZB-Rat den Beschluss EZB/2016/12 zur Änderung des Beschlusses EZB/2013/54 über Zulassungsverfahren für Hersteller von für die Sicherheit des Euro bedeutsamen Materialien und Euro-Materialien. Der Änderungsrechtsakt verschärft die Bedingungen, unter denen gegen Hersteller von Euro-Banknoten oder von deren Bestandteilen im Fall der Nichterfüllung geeignete und verhältnismäßige Sanktionen, auch finanzieller Art, verhängt werden können. Nun werden alle Szenarien erfasst, die gemäß Artikel 20 des Beschlusses EZB/2013/54 finanzielle Sanktionen nach sich ziehen könnten. Der Beschluss ist auf der Website der EZB abrufbar.

Bankenaufsicht: Am 3. Mai 2016 erhob der EZB-Rat keine Einwände gegen einen vom Aufsichtsgremium unterbreiteten vollständigen Beschlussentwurf, vier Kreditinstitute zu prüfen, die Gegenstand der diesjährigen umfassenden Bewertung sind. Bei besagten Banken handelt es sich um die Abanka d.d. (Slowenien), die Akciju sabiedriba "Rietumu Banka" (Lettland), die Banca Mediolanum S.p.A. (Italien) und die Citibank Europe plc (Irland). Eine entsprechende Pressemitteilung wurde auf der Website der EZB zur Bankenaufsicht veröffentlicht.

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