EZB: neue längerfristige Refinanzierung

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat in der zweiten Märzwoche 2016 die Einführung einer neuen Reihe von vier gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG II) beschlossen. Die neuen Geschäfte sollen den Banken attraktive langfristige Refinanzierungsbedingungen bieten, um die Kreditbedingungen für den privaten Sektor weiter zu lockern und die Vergabe neuer Kredite anzukurbeln. Die GLRG II sollen den akkommodierenden geldpolitischen Kurs der EZB verstärken und die Transmission der Geldpolitik verbessern, indem weitere Anreize für die Kreditvergabe der Banken an die Realwirtschaft gesetzt werden. Im Verbund mit den anderen bestehenden Sondermaßnahmen sollen die GLRG II zu einer Rückkehr zu Inflationsraten von mittelfristig unter, aber nahe zwei Prozent beitragen.

Geschäftspartner können im Rahmen der GLRG II insgesamt Mittel in Höhe von bis zu 30 Prozent eines bestimmten, anrechenbaren Teils ihrer am 31. Januar 2016 ausstehenden Kredite aufnehmen, abzüglich des Betrags, der während der ersten beiden, im Jahr 2014 durchgeführten GLRG-Geschäfte aufgenommen wurde und immer noch aussteht. Wie in der ersten Reihe von GLRGs können die Geschäftspartner bei den GLRG II einzeln oder unter bestimmten Bedingungen auf Basis einer Bietergruppe teilnehmen. In letzterem Fall beruht die Berechnung der Referenzgröße und der Zuteilungsobergrenzen für die Bietergruppe auf aggregierten Kreditvergabedaten der Bietergruppe. Wie in der ersten Reihe von GLRGs werden anrechenbare Kredite als Buchkredite an nichtfinanzielle Unternehmen und private Haushalte im Euroraum ohne Wohnungsbaukredite definiert. Die vier GLRG-II-Operationen sollen im Juni, September und Dezember 2016 sowie im März 2017 durchgeführt werden. Die Laufzeit der im Rahmen der GLRG II durchgeführten Geschäfte beträgt in allen Fällen vier Jahre ab dem jeweiligen Abwicklungstag. Die Geschäftspartner können die über die GLRG II aufgenommenen Mittel in vierteljährlichem Rhythmus, beginnend zwei Jahre nach der Abwicklung des jeweiligen Geschäfts, zurückzahlen. Es wird keine vorzeitigen Pflichtrückzahlungen geben.

Der Zinssatz für die GLRG II entspricht bei jedem Geschäft dem bei der Zuteilung geltenden Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs). Außerdem zahlen Geschäftspartner, deren anrechenbare Nettokreditvergabe im Zeitraum vom 1. Februar 2016 bis zum 31. Januar 2018 über ihre Referenzgröße hinausgeht, für die gesamte Laufzeit der Operation einen niedrigeren Zinssatz. Dieser niedrigere Zinssatz ist an den zum Zeitpunkt der Zuteilung des jeweiligen Geschäfts geltenden Zinssatz für die Einlagefazilität gekoppelt.

Die höchstmögliche Zinsermäßigung entspricht der Differenz zwischen den zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltenden Zinssätzen für die HRGs und der Einlagefazilität und wird Geschäftspartnern dann gewährt, wenn deren gesamte anrechenbare Kredite, die sich zum 31. Januar 2018 in ihrem Bestand befinden, mindestens 2,5 Prozent über der Referenzgröße liegen. Bis zu dieser Untergrenze wird die Zinsermäßigung linear gestaffelt in Abhängigkeit vom Prozentsatz, um den ein Geschäftspartner die auf dem Bestand der anrechenbaren Kredite basierende Referenzgröße übersteigt. Die Referenzgröße für Geschäftspartner, die im Zwölfmonatszeitraum bis zum 31. Januar 2016 eine positive anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen, liegt bei null. Die Referenzgröße für Geschäftspartner, die im Zwölfmonatszeitraum bis zum 31. Januar 2016 eine negative anrechenbare Nettokreditvergabe aufwiesen, entspricht der in diesem Zeitraum anrechenbaren Nettokreditvergabe.

Das spezielle Meldeschema der ersten Reihe von GLRGs wird für die GLRG II beibehalten, wobei lediglich zwei Meldungen erforderlich sind, um zum einen das Kreditlimit und die Referenzgröße zu dokumentieren und zum anderen die Kreditvergabetätigkeit im Vergleich zur Referenzgröße in zwei Jahren zu überprüfen.

Zudem beschloss der EZB-Rat die Einführung einer zusätzlichen freiwilligen Rückzahlungsmöglichkeit für alle derzeit ausstehenden GLRGs im Juni 2016, die zeitlich mit der Abwicklung des ersten GLRG-II-Geschäfts zusammenfällt. Dies ermöglicht den Geschäftspartnern eine Überführung der im Rahmen der aktuellen GLRGs aufgenommen Mittel in die GLRG II. Die beiden verbleibenden Geschäfte des aktuellen GLRG-Programms werden im März und Juni 2016 wie ursprünglich geplant durchgeführt.

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