GLRGs: Änderung des Zinssatzes

Der Rat der Europäischen Zentralbank hat Ende Januar parallel zur Konkretisierung des Ankaufsprogramms für Vermögenswerte beschlossen, den Zinssatz für die verbleibenden sechs gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (GLRGs) so zu ändern, dass er dem zum Zeitpunkt der Durchführung des betreffenden GLRG geltenden Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte (HRGs) des Eurosystems entspricht. Damit wird der Aufschlag auf den Hauptrefinanzierungssatz, der in den ersten beiden GLRGs bei 10 Basispunkten gelegen hatte, beseitigt.

Die Änderung betrifft die zwischen März 2015 und Juni 2016 abzuwickelnden GL-RGs. Der Beschluss soll die Wirksamkeit dieser Geschäfte fördern, denn er trägt aus Sicht der EZB der Tatsache Rechnung, dass sich die Laufzeitprämien der marktbasierten Finanzierungsinstrumente von Banken seit der Ankündigung der GLRGs am 5. Juni 2014 verringert haben.

Mit diesem Schritt will der EZB-Rat seine Absicht unterstrichen wissen, die Effektivität der GLRGs als wichtiges Instrument zur Unterstützung der Kreditvergabe an den nichtfinanziellen privaten Sektor zu untermauern und somit die geldpolitische Transmission zu verbessern sowie den akkommodierenden geldpolitischen Kurs zu verstärken. Die Umsetzung erfolgt durch eine Änderung des Beschlusses EZB/2014/ 34 vom 29. Juli 2014 über Maß nahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften, die vor dem nächsten im März 2015 durchzuführenden GLRG veröffentlicht wird.

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