Goldabkommen nicht verlängert

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Die Europäische Zentralbank und 21 weitere Notenbanken haben als Unterzeichner des Goldabkommens (Central Bank Gold Agreement) beschlossen, das Abkommen nach dessen Auslaufen im September 2019 nicht zu erneuern. Das erste Abkommen dieser Art wurde im Jahr 1999 geschlossen, um die geplanten Goldverkäufe der verschiedenen Zentralbanken zu koordinieren. Bei seiner Einführung trug das Goldabkommen zu ausgewogenen Bedingungen am Goldmarkt bei, indem es Transparenz hinsichtlich der Absichten seiner Unterzeichner schuf. Es wurde 2004, 2009 und 2014 jeweils erneuert, wobei die Bestimmungen allmählich gelockert wurden.

Seit dem Jahr 1999 hat sich der globale Goldmarkt im Hinblick auf seine Marktreife, Liquidität und Anlegerbasis erheblich weiterentwickelt. Der Goldpreis ist in dieser Zeit etwa um das Fünffache gestiegen. Die Unterzeichner haben seit fast einem Jahrzehnt keine nennenswerten Goldmengen mehr verkauft. Vielmehr treten Zentralbanken und andere öffentliche Institutionen inzwischen als Nettokäufer von Gold auf.

Die unterzeichnenden Notenbanken bestätigen, dass Gold auch weiterhin ein wichtiger Bestandteil der weltweiten Währungsreserven ist, da es nach wie vor Diversifizierungsvorteile biete. Keine der beteiligten Zentralbanken beabsichtigt derzeit, nennenswerte Goldmengen zu veräußern.

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