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Zentralbanken: Viertes Goldabkommen

Die Europäische Zentralbank, die Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, die Deutsche Bundesbank, die Eesti Pank, die Central Bank of Ireland, die Bank of Greece, die Banco de España, die Banque de France, die Banca d'Italia, die Central Bank of Cyprus, die Latvijas Banka, die Banque centrale du Luxembourg, die Bank Centrali ta' Malta/Central Bank of Malta, De Nederlandsche Bank, die Oesterreichische Nationalbank, die Banco de Portugal, die Banka Slovenije, die Národná banka Slovenska, die Suomen Pankki - Finlands Bank, die Sveriges Riksbank und die Schweizerische Nationalbank haben Mitte Mai das vierte Goldabkommen der Zentralbanken (Central Bank Gold Agreement - CBGA) bekannt gegeben. Zur Klarstellung der Absichten bezüglich ihrer Goldbestände haben die Unterzeichner des vierten Goldabkommens der Zentralbanken folgende Erklärung abgegeben:

- Gold bleibt ein wichtiger Bestandteil der Weltwährungsreserven.

- Die Unterzeichner wollen ihre Goldtransaktionen auch weiterhin so koordinieren, dass Marktturbulenzen vermieden werden.

- Sie erklären, dass sie gegenwärtig keine Pläne hegen, Gold in namhaftem Umfang zu verkaufen.

- Die Vereinbarung, die am 27. September 2014 nach dem Auslaufen des gegenwärtigen Abkommens in Kraft tritt, soll nach fünf Jahren überprüft werden.

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