Interne Modelle in der Bankenaufsicht - Bestandsaufnahme und zukünftige Bedeutung

Dr. Max Weber, Partner, Ralf Backé, Senior Manager, und Martin Wirth, Manager, alle EMEIA Financial Services, Advisory, Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart - Während sich die Regeln der Bankenaufsicht zur Risikobegrenzung zunächst nur an quantitativen Kennzahlen orientierten, kam mit wachsender Bedeutung der Banksteuerung die naheliegende Idee auf, die für das interne Risikomanagement entwickelten und eingesetzten internen Modelle mit den externen Regeln zu verzahnen. In ihrem Rückblick auf die Entstehung und Bewertung sehen die Autoren die internen Modelle von Anfang an in der Kritik. Zuletzt wurde diese auf Basis konkreter Erhebungen des Baseler Ausschusses neu artikuliert.

Als Ergebnis der jüngsten Diskussionen rund um das Instrument registrieren sie ein Comeback der Standardverfahren. Während interne Modelle verstärkt standardisiert und vergleichbarer werden sollen, so ihre Beobachtung, nehmen die Standardverfahren zusehends den Charakter vereinfachter Modelle an. Ihre Botschaften für die Weiterentwicklung: Eine schleichende Entkopplung der Kapitalanforderungen eines Instituts von dessen Verfahren zur Risikosteuerung kann nicht gewollt sein. Und es sind weiterhin durchgängige Steuerungsansätze notwendig, die in sich keinen Bruch erlauben. (Red.)

Primäres Ziel der Bankenaufsicht ist die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft unter besonderer Berücksichtigung des Gläubigerschutzes. Als aufsichtsrechtliches Instrumentarium dienen der Bankenaufsicht unter anderem Regeln zur Risikobegrenzung, die sich an den Eigenmitteln und der Liquidität der Kreditinstitute orientieren; ferner macht sie qualitative Vorgaben zur Organisation, insbesondere bezogen auf das Risikomanagement. Die Regeln zur Risikobegrenzung waren bis in die späten 1990er Jahre relativ einfach zu bestimmende, vorwiegend auf Bilanz- oder Jahresabschlussgrößen basierende Relationen. Anrechnungsfaktoren beziehungsweise Risikogewichte für die Eigenmittelanforderungen sowie Bodensätze beziehungsweise Liquiditätsgrade für die Liquiditätsanforderungen wurden pauschal vorgegeben.

Entwicklung interner Modelle und grundsätzliche Kritik

Parallel dazu haben auch aufgrund zunehmender Rechnerkapazitäten mathematisch-statistische Modelle in der Banksteuerung, aber auch in der Überwachung und dem Risikomanagement zunehmend an Bedeutung gewonnen. Vor diesem Hintergrund kamen Überlegungen auf, die für interne Risikomanagementzwecke entwickelten und eingesetzten (internen) Modelle mit den aufsichtlichen, externen Regeln zur Risikobegrenzung zu verzahnen. Dies sollte auch unter prudenziellen Gesichtspunkten zu einer genaueren Abbildung der Risikosituation führen und den Banken Anreize bieten, leistungsfähige und risikosensitive Modelle einzusetzen.1) Diese Überlegungen haben sich zunächst auf die Marktpreisrisiken aus Handelsbuchpositionen bezogen und mündeten 1996 in einer diesbezüglichen Änderung der internationalen Eigenkapitalvereinbarung; diese wurden im Rahmen der 6. KWG-Novelle in nationales Recht beziehungsweise im damaligen Grundsatz I umgesetzt.

Die Eigenmittelanforderungen für Marktpreisrisiken können seitdem auf Basis interner Value-at-Risk-Modelle bestimmt werden, wobei quantitative Leitplanken und qualitative Anforderungen gesetzt wurden. Ein weiterer Meilenstein bei der Integration interner Modelle in die aufsichtliche Praxis war Basel II, das die Berücksichtigung interner Ratingverfahren bei der Bemessung der Kreditrisiken, den Einsatz von internen Modellen für die Bemessung von Kontrahentenausfallrisiken und einen sogenannten fortgeschrittenen Messansatz für operationelle Risiken eingeführt hat. Ebenfalls mit Basel II eingeführt wurden Möglichkeiten, unter Verwendung von internen Modellen und Verfahren Sicherheiten risikoreduzierend anzurechnen, beispielsweise im Rahmen von produktübergreifenden Nettingvereinbarungen.

Von Beginn an umstriten

Die Verwendung von internen Modellen war bereits zu Beginn umstritten, wobei es in der ursprünglichen Diskussion weniger um Kritik an einzelnen Modellen als solche ging, sondern vielmehr um die grundsätzliche Frage, ob mit einem Abstellen auf interne Modelle die Ziele der Bankenaufsicht erreicht werden können und ob nicht die Gefahr besteht, dass durch einen zu engen quantitativen Rahmen die Funktionalität der internen Modelle für die ursprünglichen Zwecke des Risikomanagements beeinträchtigt wird.2) Mit der Finanzkrise sind die internen Modelle und deren Verwendung im aufsichtsrechtlichen Regelwerk zur Risikobegrenzung erneut in die Kritik geraten. Neben Defiziten im Modelldesign und zunehmender Komplexität interner Modelle wurden und werden die mit der Verwendung von internen Modellen einhergehenden meist sinkenden Kapitalanforderungen kritisiert.3) Letztere sind jedoch nicht ausschließlich internen Modellen anzulasten, sondern generell der mit Basel II beginnenden und auch mit den den Standardansätzen zugrunde liegenden risikosensitiven und mit vielen Wahlrechten verbundenen Verfahren, was unter anderem zu einer Reihe von Arbitragemöglichkeiten führte. Unabhängig von den Risikoanrechnungsverfahren, wurde ex post sowohl die Quantität als auch die Qualität der Eigenmittel als unzureichend angesehen, was letztlich zum Basel-III-Rahmenwerk und der darauf aufsetzenden CRD IV und CRR führte.

Betrachtet man die Entwicklungen der letzten 18 bis 24 Monate, wird die zunehmende Skepsis, die internen Modellen vonseiten der Aufsichtsbehörden, aber auch sonstiger Marktteilnehmer entgegengebracht wird, deutlich. Unter dem Eindruck einer unzureichenden Kapitalisierung von Banken, insbesondere in Stressphasen, waren die Funktionsweise und Wirkung von internen Modellen Gegenstand diverser Studien und Untersuchungen sowohl vonseiten des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht (BCBS) als auch der Europäischen Bankenaufsicht (EBA).

Mangelnde Transparenz bei Marktpreisrisikomodellen

Für besondere Aufmerksamkeit sorgten die Erhebungen des BCBS zum Einsatz von internen Modellen für Marktpreisrisiken im Handelsbuch unter Verwendung eines vorgegebenen Testportfolios. Dabei erstaunte weniger die Tatsache, dass die Resultate sowohl zwischen den Banken untereinander als auch zwischen den unterschiedlichen Jurisdiktionen signifikant variierten, als vielmehr der Umstand, dass diese Variationen nicht nur auf abweichende Parametrisierungen vonseiten der Banken, sondern insbesondere auf Multiplikatoren zurückzuführen waren, die durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden auferlegt wurden.4)

Folglich lässt sich anhand der RWA alleine nicht unmittelbar ableiten, ob ein internes Modell einer Bank gegenüber der Peergroup sinnvoll kalibriert ist und die resultierenden Eigenmittelanforderungen als angemessen betrachtet werden können. Zwar erkennt der Ausschuss Abweichungen im Risikomanagement der Banken als sinnvoll und notwendig an, betont aber gleichzeitig, dass extreme Ausschläge nicht wünschenswert sind.5) Um diesbezüglich die Verlässlichkeit, die Transparenz und Vergleichbarkeit von internen Modellen zu erhöhen, hat der Ausschuss daher die Vorschriften zu den Eigenmittelanforderungen für das Handelsbuch grundlegend überarbeitet und formuliert in diesem Zusammenhang strengere Anforderungen an die interne Risikomessung sowie eine stringentere Ausrichtung der Handelsbuchaktivitäten von Instituten und deren Abgrenzung zu Beständen des Anlagebuchs.6)

IRBA unter Beobachtung

Zu ähnlichen Ergebnissen gelangt der Baseler Ausschuss im Rahmen seiner Erhebungen für das Kreditrisiko. Unterschiede zwischen Banken und Jurisdiktionen lassen sich auch hier aus aufsichtsrechtlichen Wahlrechten ableiten und werden ergänzt durch unterschiedliche Einschätzungen der Banken über das Risikoprofil von Schuldnern, ausgedrückt - je nach Ansatz - in PD, LGD und EAD.

Gegenüber den Vorschlägen zu den Marktpreisrisiken beschränkt sich der Baseler Ausschuss im Rahmen des Joint Forum (BCBS, IOSCO, IAIS) in der Studie zum Kreditrisiko zunächst auf allgemeine Empfehlungen zum Management von Kreditrisiken und zur aufsichtlichen Praxis. Interessanterweise, wenngleich nachvollziehbar, werden die Aufsichtsbehörden bei der Beurteilung von internen Modellen zur Vorsicht aufgerufen, ähnlich wie es Instituten bei der (mechanischen) Verwendung von externen Bonitätsbeurteilungen geboten ist.7) Spezifische Korrekturen im IRBA fanden bereits bei der Einführung von Basel III respektive CRR statt, indem beispielsweise die Baseler Formel um einen sogenannten Vermögenswertkorrelationsfaktor erweitert wurde.

Weitreichender scheinen demgegenüber die Aussagen der EBA, die eine grundlegende Überarbeitung des IRB-Ansatzes in Aussicht stellt und neben der Ausfalldefinition und der Behandlung von ausgefallenen Forderungen auch den Anwendungsbereich des IRBA untersucht. Höchste Priorität genießt derzeit jedoch die Vereinheitlichung der Beurteilungskriterien, wozu mit dem EBA- Konsultationspapier 2014/36 ein umfassender an die Aufsichtsbehörden gerichteter Entwurf vorgelegt wurde.8)

Bei der Frage, welche Rolle interne Modelle künftig für die Beaufsichtigung unter Säule I spielen werden, sind neben den Anpassungen an den internen Modellen selbst jedoch auch weitere prudenzielle Maßnahmen sowie Entwicklungen im Bereich der Standardverfahren zu berücksichtigen. Ansatzpunkte hierfür finden sich einerseits in den Kapitalquoten an sich, indem die Kapitalausstattung von Banken bei gegebener RWA durch die Einführung von Kapitalpuffern oder die Diskussion um TLAC (Total Loss Absorbing Capital) auf globaler Ebene oder MREL (Minimum Requirements for Own Funds and Eligible Liabilities) auf europäischer Ebene korrigiert wird.9) Misstrauen gegenüber den risikosensitiven Ansätzen und damit der Akzeptanz von internen Modellen lässt auch die Einführung einer Höchstverschuldungsquote vermuten, deren genaue Kalibrierung jedoch weiterhin aussteht.

Grundsätzliche Tendenzen lassen sich hingegen aus den Vorschlägen über die neuen Standardverfahren ableiten. Egal, ob es sich um Marktpreis-, Kredit- oder operationelle Risiken handelt: In sämtlichen Vorschlägen des Baseler Ausschusses sollen die neuen Standardverfahren risikosensitiver ausgestaltet sein und bewegen sich mithin auf interne Modelle zu. Während Letztere verstärkt standardisiert und vergleichbarer werden sollen, nehmen die Standardverfahren zusehends den Charakter vereinfachter Modelle an.

Bestärkt wird dieser Trend durch die geplante Prolongation der sogenannten Floor-Regelung, wonach Institute verpflichtet sind, bei Anwendung eines IBA-Ansatzes tatsächliche Eigenmittel in einer Höhe vorzuhalten, die mindestens 80 Prozent der Eigenmittelanforderungen unter Basel I - respektive Grundsatz I in Deutschland - entsprechen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die bislang bis zum 31. Dezember 2017 in der CRR verankerte Regelung (modifiziert) fortgeführt wird, ist folglich sehr hoch und bestärkt ganz offensichtlich das anhaltende, mangelnde Vertrauen gegenüber der Anwendung von internen Modellen.

Interne Modelle vor dem Hintergrund von Säule II

Immerhin werden hier nicht nur eine Untergrenze über die RWA insgesamt, sondern auch eine risikoartenspezifische Untergrenze wenn nicht sogar eine Untergrenze auf Ebene einzelner Forderungsklassen (für das Kreditrisiko) diskutiert. Je nach Kalibrierung des Floors - was nicht Gegenstand des aktuellen Konsultationspapiers ist - kann dies den Nutzen eines internen Modells für Zwecke der Eigenmittelunterlegung erheblich einschränken. Andererseits können Banken, die bereits ein internes Modell zur Berechnung der Eigenmittelanforderungen einsetzen, nicht ohne Weiteres zu den Standardverfahren zurückkehren.

Insgesamt hat sich das Prinzip einer risikosensitiven Steuerung der Eigenmittelanforderungen für Zwecke der Säule I unter Verwendung von internen Modellen grundsätzlich bewährt. Gleichzeitig werden die Rahmenbedingungen künftig dafür sorgen, dass sowohl der Spielraum von Instituten bei der Ausgestaltung von internen Modellen als auch die Freiheiten vonseiten der Aufsichtsbehörden in ihren Vorgaben stärker als bisher eingegrenzt werden. Mittelfristig ist mit grundlegenden Änderungen im Umgang mit internen Modellen zu rechnen und die Aufsichtsbehörden werden der Frage nachgehen müssen, welche Bedeutung sie individuellen risikosensitiven Ansätzen zur Bestimmung der Eigenmittelanforderungen beimessen oder ob nicht vielmehr die neuen Standardverfahren als führend gelten und interne Modelle eher als Maß für ein an der Risikokultur und -politik des jeweiligen Instituts ausgerichteten fortschrittlichen Risikomanagements erachtet werden.

Größere Freiheiten bei der Umsetzung der Modelle

Im Unterschied zu den sehr normlastigen Vorgaben der Säule I, die auf international harmonisierte Eigenmittelanforderungen für möglichst viele Institute abzielen, bietet die prinzipienorientierte Ausgestaltung der Säule-II-Anforderungen den Instituten bislang größere Freiheiten bei der Umsetzung der von ihnen eingesetzten Modelle und Verfahren. Ziel hierbei ist eine institutsindividuelle und gleichzeitig umfassende Sichtweise auf alle Risiken und die zu ihrer Deckung zur Verfügung stehenden Mittel zu bekommen.10) Gerade in Deutschland haben interne Modelle im Rahmen des ICAAP und den Vorschriften der Ma-Risk eine besondere Bedeutung bei der Bemessung der Risikotragfähigkeit erlangt. Dabei stellt die Beurteilung der Risikotragfähigkeit primär auf das interne Kapital ab, das sich je nach angewandter Methode erheblich von dem regulatorischen Kapital unterscheiden kann.

So ist im Rahmen des Going-Concern-Ansatzes das regulatorische Kapital, das zur Erfüllung der Säule-I-Anforderungen herangezogen wird, zu separieren und steht damit nicht als Teil des Risikodeckungspotenzials zur Verfügung. Sollten die zuständigen Aufsichtsbehörden bei der Risikotragfähigkeitsberechnung eines Instituts jedoch (erhebliche) Defizite aufdecken, sind sie im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungsprozesses ermächtigt, im Zweifelsfall zusätzliche Kapitalaufschläge aufzuerlegen. Dieses Grundprinzip findet sich nun auch in den Leitlinien der Europäischen Bankenaufsicht wieder,11) weshalb in diesem Zusammenhang auch von einem sogenannten "Säule I Plus Ansatz" gesprochen wird. Im Gegensatz zu dem in den MaRisk verankerten Risikotragfähigkeitsgedanken wurden die Leitlinien zum ICAAP in Europa bisher allerdings sehr unterschiedlich gehandhabt und auch die EBA lehnt sich verstärkt an den vergleichbaren Regelungen der Säule I an ohne konkrete methodische Vorgaben über die Angemessenheit der internen Kapitaladäquanz zu machen.

Doch auch wenn die Risikotragfähigkeitsbetrachtung, die in Deutschland das Herzstück des ICAAP darstellt, innerhalb der EU und auch global betrachtet nicht unumstritten ist und die Aufsichtsbehörden zusätzliche prudenzielle Kennzahlen implementieren, sollte man hieraus nicht zwingend eine generelle Schwächung des Konzepts oder der Bedeutung von internen Modellen für Zwecke von Säule II ableiten. Vielmehr sollten interne Modelle als Ausdruck der Qualität des internen Risikomanagements verstanden werden und Defizite hieran beispielsweise durch Kapitalaufschläge geahndet werden.

Entkopplung von Kapitalanforderungen und Risikomanagement

Use Tests fordern den Einsatz von für die Zwecke der Säule 1 anerkannten internen Modellen beispielsweise bei der internen Risiko- und Kapitalsteuerung von Instituten. Insofern ist damit zu rechnen, dass sich Beschränkungen bei der Modellgestaltung unter Säule I auch auf die internen Kapitalmessverfahren unter Säule II auswirken. Zwar sind die Kapitalanforderungen unter Säule I im Going-Concern-Ansatz als Mindestanforderung im internen Kapitaladäquanzprozess zu berücksichtigen, dennoch würden zusätzliche Freiheitsgrade in der Modellierung vornehmlich Modellen vorbehalten bleiben, die ausschließlich für Zwecke von Säule II genutzt werden. Damit würden die Spielräume von Instituten mit Blick auf die Eigenmittelausstattung zusätzlich eingeschränkt werden. Dieser Gedanke folgt dem Grundsatz, dass modellbasierte Ansätze nicht mehr nur als Anreiz für geringere Kapitalanforderungen zu betrachten sind, sondern vielmehr als Ausdruck des Eigeninteresses von Instituten für ein fortschrittliches und belastbares Risikomanagement.12)

Damit verbunden wäre jedoch eine schleichende Entkopplung der Kapitalanforderungen eines Instituts von dessen Verfahren zur Risikosteuerung, was nicht gewollt sein kann. Schließlich müssen Risiken weiterhin in angemessenem Verhältnis zur Kapitalausstattung eine Instituts stehen und dies erfordert durchgängige Steuerungsansätze, die in sich keinen Bruch erlauben. Insofern ist die zusehende Externalisierung der Kapitalanforderungen von Instituten zwar kritisch zu sehen, gleichwohl kann nur eine moderate Angleichung der Vorgaben für den Einsatz von internen Modellen die Stabilität der und das Vertrauen in die Finanzmärkte stärken und für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Instituten sorgen.

Literatur

BCBS (BCBS 256), Regulatory consistency assessment programme (RCAP) - Analyses of risk-weighted assets for credit risk in the banking books, Juli 2013.

BCBS (BCBS 240, BCBS 267), Regulatory consistency assessment programme (RCAP) - Analyses of riskweighted assets for market risk, Februar und Dezember 2013.

BCBS (BCBS 265), Fundamental review of the trading book: a revised markt risk framework, Oktober 2013.

BCBS (BCBS 291), Operational risk - Revisions to the simpler approaches, Oktober 2014. BCBS (BCBS d306), Capital floors: the design of a framework based on standardised approaches, Dezember 2014.

BCBS (BCBS d.307), Revisions to the Standardised Approach for credit risk, Dezember 2014.

Deutsche Bundesbank, Bankinterne Methoden zur Ermittlung und Sicherstellung der Risikotragfähigkeit und ihre bankaufsichtliche Bedeutung. In: Monatsbericht, März 2013, S. 32 bis 45.

EBA (EBA/CP/2014/41), Draft Regulatory Technical Standards on criteria for determining the minimum requirement for own funds and eligible liabilities under Directive 2014/59/EU, November 2014.

EBA (EBA/FL/2014/13), on common procedures and methodologies for the supervisory review and evaluation process (SREP), Dezember 2014.

EBA (EBA/DP/2015/01), Future of the IRB Approach, März 2015.

Ingves, Stefan, Restoring confidence in banks, Keynote, März 2014.

The Joint Forum (Joint 38), Developments in credit risk management across sectors: current practices and recommendations, Juni 2015.

Tallau, Christian, Bankenaufsicht und interne Modelle - quo vadis?, in: ZfgK 2014, S. 660 bis 662.

Weber, Max, Die bankaufsichtliche Erfassung der liquiditätsmäßig-finanziellen Risiken unbedingter Finanztermingeschäfte, Berlin 1998.

Fußnoten

1) Vgl. Weber, 1998, S. 130f.

2) Vgl. Weber, 1998, S. 131 und jüngst Tallau, 2014, S. 661.

3) Vgl. Tallau, 2014, S. 660f.

4) Vgl. BCBS (BCBS 240, BCBS 267), 2013.

5) Vgl. BCBS (BCBS 240, BCBS 267), 2013.

6) Vgl. BCBS (BCBS 265), 2013.

7) Vgl. Joint Forum (Joint 38), 2015.

8) Vgl. EBA (EBA/DP/2015/01), 2015.

9) Vgl. EBA (EBA/CP/2014/41), 2014.

10) Vgl. Deutsche Bundesbank, 2013.

11) Vgl. EBA (EBA/FL/2014/13), 2014.

12) Vgl. Ingves, 2014.

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