Blickpunkte

Provisionsgeschäft Kein Lotto in der Sparkasse?

Beim Discounter Plus kann der Kunde jetzt Lotto spielen, bei Schlecker auch. Ein lohnendes Zusatzgeschäft auch für Sparkassen? Durchaus, meinten der Niedersächsische Sparkassen- und Giroverband und die Toto Lotto Niedersachsen GmbH, Hannover.

Hintergrund für das Projekt, das am 20. August vom Verwaltungsgericht Hannover gestoppt wurde, ist aus Sicht von Toto Lotto vor allem die Wettbewerbssituation. Hauptkostenblock für die staatliche Lottogesellschaft ist das proprietäre Terminalsystem für die Annahmestellen. Private Glücksspielanbieter (wie zum Beispiel Fluxx bei Schlecker) dagegen setzen mit einer rein softwarebasierten Lösung auf bestehenden Kassensystemen auf, haben also erheblich weniger technische Investitionen zu tätigen. Diesem Trend wollte auch Lotto Niedersachsen entsprechen.

Die Sparkasenorganisation wiederum arbeitet derzeit ohnehin an Modellen, ihre Geräteinfrastruktur für provisionsbringende Zusatzservices wie das Aufladen von Prepaid-Handys oder den Verkauf von Veranstaltungstickets zu nutzen. Eine Kooperation lag insofern nahe - zumal die Sparkassenorganisation zu 49,7 Prozent an Lotto Niedersachsen beteiligt ist. Also wurden "erhebliche Investitionen" getätigt. Eine Software, die nicht nur den Quick-Tipp, sondern auch das Tippen von Zahlen ermöglichen sollte, wurde entwickelt und auf der Cebit 2007 vorgestellt.

Um Genehmigung bei der Aufsicht wurde nicht eigens ersucht, da bisher 2 000 Annahmestellen freigegeben waren - welche dies waren, war bis dato nicht genehmigungspflichtig. Ein formloser Antrag bei der Aufsicht würde also genügen, so die Annahme.

Dies sah die staatliche Lotterieaufsicht anders. Aus Paragraf 11 Ziffer 5 des alten Lotterie-Staatsvertrags von 2004 leitete die Behörde das Recht ab, auch in den Vertrieb einzugreifen und verbot das Lotto-Spielen in der Sparkasse unter Hinweis auf die Suchtgefahr. Vor dem Verwaltungsgericht Niedersachsen hat sie damit Recht bekommen - obwohl die Lottogesellschaft darauf verwies, dass es sich nur um einen neuen Vertriebsweg für eine jüngere Zielgruppe handele und der Jugendschutz durch die Identifikation via Karte und den Kundendatenbestand der Sparkassen gesichert sei. Eigens hatte man das Angebot deshalb auf die eigenen Kunden beschränken wollen, obwohl über das Alterskennzeichen auf dem Kartenchip theoretisch auch die Altersüberprüfung für Kunden anderer Institute möglich wäre.

Endgültig vom Tisch ist das Thema Lotto in der Sparkasse trotz des jüngsten gerichtlichen Verbots aber noch nicht. Die Partner gehen in die Berufung. Das Verfahren sollte aber schnell gehen. Denn anders als im alten Lotteriestaatsvertrag ist das staatliche Eingriffsrecht in den Vertrieb im neuen, der am 1. Januar 2008 in Kraft tritt, eindeutig festgeschrieben. Einmal genehmigte Vertriebsstellen dürften dennoch weiter arbeiten. Sollte die Kooperation mit den Sparkassen im Berufungsverfahren noch in diesem Jahr gerichtlich genehmigt werden, gälte das auch für sie. sb

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