Preispolitik

Restschuldversicherung: kein "Kreditwucher"

Erinnern Sie sich an Ihren letzten Autokauf? Sie wählen zwischen diversen Marken und Modellen und holen mehrere Angebote ein. Gemeinsam mit dem Verkäufer konfigurieren Sie Ihr neues Auto. Der Verkäufer lebt vom Verkauf. Er empfiehlt Ihnen mit Hinweis auf die Annehmlichkeiten oder die Risiken des Autofahrens eine Klimaanlage oder ein Anti-Blockier-System. Ist das anstößig, auch wenn Sie nicht von sich aus danach gefragt haben?

Der Verbraucher hat die Wahl. Bei einem Kreditwunsch kann er an jedem Ort, sei es in der Filiale oder im Internet, zwischen mindestens einer Sparkasse, einer Genossenschaftsbank, einer Sparda-Bank und über 40 privaten Kreditbanken wählen. Er kann wählen, ob er seine privaten Lebensrisiken durch einen Versicherungsschutz zusätzlich absichert. Er kann sich entscheiden für eine Absicherung seiner Familie im Todesfall, für die Absicherung gegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

Restkreditversicherungen: besser mehr statt weniger

Untersuchungen belegen, dass die Überschuldung privater Haushalte in der Regel durch den Eintritt unvorhersehbarer kritischer Lebensereignisse ausgelöst wird. Nach der jüngsten Untersuchung des Instituts für Finanzdienstleistungen liegt der Anteil bei 53 Prozent. An erster Stelle stehen mit 45 Prozent der Fälle Arbeitslosigkeit und Scheidung. Die Absicherung solcher Lebensrisiken ist daher sinnvoll. Was ist da von dem pauschalen Rat von Finanztest zu halten, bei Ratenkrediten sei eine Restkreditversicherung unnötig? Vielmehr sollte darüber nachgedacht werden, das Angebot des Versicherungsschutzes auf weitere Ursachen und Risiken für Einkommensrückgänge auszuweiten.

Im Ansatz richtig ist die Frage nach einer bereits bestehenden Risikoversicherung. Diese hat der Kunde in der Regel aber zur Absicherung anderweitiger Bedürfnisse abgeschlossen und häufig bereits verplant oder abgetreten.

Die Kreditversicherung kann der Kunde unkompliziert erhalten. Sie richtet sich nach seinem persönlichen Versicherungsbedarf und der jeweiligen Höhe des Kredits. Es gibt keine ärztliche Untersuchung und keine Risikoprüfung oder Risikozuschläge. Bei Alterstarifen spiegelt die Prämie wie bei anderen Risikolebensversicherungen das höhere Risiko älterer Versicherungsnehmer wider. Häufig bieten Banken aber auch alters- und geschlechtsunabhängige Tarife an. Das Risiko der Arbeitslosigkeit lässt sich durch konventionelle Risikolebensversicherungen nicht absichern, wohl aber mit einer Restkreditversicherung.

Eigenständiges Produkt mit eigenständigen Konditionen

Der Beitrag für die Kreditversicherung wird, im Gegensatz zu den Kosten sonstiger Sicherheiten, im Kreditantrag gesondert ausgewiesen. So kann jeder Kunde frei entscheiden, was ihm die Absicherung der Risiken Tod, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit wert ist. Auch nach Vertragsschluss hat der Kunde die Wahl. Er kann den Versicherungsvertrag widerrufen und kündigen, und zwar unabhängig vom Kreditvertrag.

Keine einheitliche Leistung vortäuschen

Der Kredit dient der Befriedigung des aktuellen Kapitalbedarfs, die Kreditversicherung sichert dagegen die Zahlungsfähigkeit in der Zukunft. Der Kreditzins ist nicht geeignet, den Preis für eine Versicherung anzugeben. Im Gegensatz zu einem Kredit ist bei einer Versicherung bei Vertragsabschluss nicht bekannt, welche finanziellen Leistungen zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Im Versicherungsfall ergibt sich sogar eine Rendite.

Kreditversicherungen sichern verschiedene Risiken zu unterschiedlichen Bedingungen ab. Eine mit den Kreditkosten kombinierte Preisangabe würde dem Verbraucher eine einheitliche Leistung vortäuschen. Daher ist es für den Verbraucher transparenter, die Kosten für eine Versicherung nicht in den effektiven Jahreszins des Kredits einzurechnen.

Einmalbeiträge für Versicherungen sind günstiger als Monats- oder Jahresbeiträge. Selbstverständlich berücksichtigt die Kalkulation des Einmalbeitrages die durch die laufende Tilgung verringerte Kredithöhe. Da der Kunde einen akuten Kreditbedarf hat, bietet ihm die Bank die Vorfinanzierung des Beitrages an, weil er gerade nicht über die liquiden Mittel zur Zahlung des gesamten Beitrages verfügt. Der Verbraucher hat die Wahl, da am Markt zunehmend auch Monatsbeiträge angeboten werden.

Mit den Beratungs- und Dokumentationspflichten des neuen Versicherungsvermittlungsrechts wird die bereits bestehende Transparenz für den Kunden weiter verbessert. Dies betrifft sowohl die Abklärung der Wünsche und Bedürfnisse des Versicherten als auch die Kosten und den Umfang der Versicherung sowie die Stellung des Versicherungsvermittlers.

Zu geringe Stichprobe

Dass Verbraucher angeblich keine Restkreditversicherung wünschen, wollte die Verbraucherzentrale im Januar mit einer Studie belegen. Darin hat sie allerdings nur 200 Kreditverträge untersucht. Offensichtlich wurden nur Verbraucher gefragt, die sich in erheblichen Zahlungsschwierigkeiten befinden.

Bei rund elf Millionen Kreditverträgen, die jedes Jahr in Deutschland geschlossen werden, kann man die Studie nicht gerade als repräsentativ ansehen. Tendenziöse Fragestellung Bemerkenswert ist auch der Umstand, dass die gesuchten Ergebnisse der Umfrage bereits im Vorwort des eingesetzten Fragebogens und durch die tendenziöse Fragestellung quasi vorweggenommen wurden.

Wie bei der Diskussion um die angebliche Diskriminierung durch Scoring oder risikoorientierte Preisgestaltung, geht es hier um den beliebig verdrehbaren Vorwurf, dass die Banken entweder zu viel oder zu wenig Kredit geben und damit auch noch Geld verdienen. Dahinter steckt zwar die grundsätzliche Akzeptanz, dass der Konsumkredit mittlerweile gesellschaftsfähig geworden ist und volkswirtschaftlich notwendig ist. Es verbirgt sich dahinter aber auch die Forderung nach Kredit für jedermann zu gleichen Preisen und der Sozialisierung des Rückzahlungsrisikos.

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