Anwendung neuer PRIIPs-Vorschriften auf 1. Januar 2023 verschoben

Quelle: BaFin, Foto: Kai Hartmann 

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt 2022/975 die Anwendung der Technischen Regulierungsstandards für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs-RTS) um ein halbes Jahr verschoben hat. Die PRIIPs-RTS sollen nicht – wie geplant – ab dem 1. Juli 2022 angewendet werden, sondern erst ab dem 1. Januar 2023. Die Kommission hat dazu am 24. Juni 2022 eine entsprechende Erklärung veröffentlicht.

Da der am 24. Juni publizierte Rechtsakt der Verschiebung erst 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft tritt, also erst am 14. Juli 2022, entsteht eine nicht intendierte zeitliche Lücke: Theoretisch müssten die neuen PRIIPs-RTS in der Zeit vom 1. bis zum 14 Juli 2022 angewendet werden. Die BaFin wird die Anwendung der neuen PRIIPs-RTS jedoch erst ab dem 1. Januar 2023 in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen. Bis zum 31. Dezember 2022 sollen die bisherigen Vorschriften für das PRIIPs-Basisinformationsblatt weiter gelten. Bis dahin kann auch das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (wAI/KIID) verwendet werden, um spezifische Informationen über die als zugrundeliegenden Anlageoptionen angebotenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bereitzustellen.

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