Commerzbank: Räumungsklage gegen English Theatre in Frankfurt

Das Gallileo in Frankfurt

Bild: Wikimedia Commons

Trauriges Ende eines langfristigen Sponsoring-Engagments. Am 15. April 2023 ist der eigentlich bereits Ende 2022 ausgelaufene und noch ein letztes Mal verlängerte Mietvertrag für das English Theatre im Frankfurter Hochhaus Gallileo, in dem das Theater seit 2003 mietfrei untergebrauch ist, endgültig ausgelaufen. Nun hat die Bank beim Landgericht Frankfurt Räumungsklage eingereicht. Sie würde die Klage jedoch zurücknehmen, wenn zwischen der Eigentümerin des Gallileo, dem English Theatre und der Stadt Frankfurt doch noch eine Lösung gefunden werden sollte.

Derzeit befinden sich die Commerzbank und das English Theatre in einem vertraglosen Verhältnis. Die Bank hatte dem Theater in einer Vereinbarung aus dem Jahr 1999 eine mietzinsfreie Überlassung der Spielstätte bis zum Jahr 2010 vertraglich zugesichert. Nach Ablauf dieser Verpflichtung wurden dem Theater die Flächen bis Ende 2022 mietzinsfrei und ohne Zahlung von Nebenkosten überlassen. Dem folgte dann mit Rücksicht auf eine fehlende Anschlusslösung für das Theater und Gespräche mit der Stadt Frankfurt eine letztmalige Verlängerung des Untermietverhältnisses bis zum 15. April 2023. Die Bank hat rechtlich prüfen lassen, dass aus der Vereinbarung von 1999 keine Pflicht der Commerzbank oder der Gebäudeeigentümerin hervorgeht, dem Theater die Spielstätte dauerhaft zur Verfügung zu stellen. Ihren Rückzug aus dem Gallileo und aus dem Sponsoring des Theaters hatte die Commerzbank 2015 und damit sieben Jahre vor Ablauf des Untermietvertrags kommuniziert.  Das Gebäude hat sie 2018 verkauft und ist nur noch bis zum Jahresende 2023 Mieterin des Gebäudes. Damit endet auch das Untermietverhältnis des Theaters. Die von der Bank getragenen Kosten für die Flächen des Theaters haben sich über die Jahre auf fast 10 Millionen Euro kumuliert.

Die Bank bedauert, dass trotz acht Jahren Vorlaufzeit bislang keine Lösung für den Verbleib des Theaters gefunden wurde. Der Eigentümer besteht jedoch auf der vertraglich vereinbarten Rückgabe des Gebäudes in einem vollständig geräumten Zustand. Nur so könnten die Renovierungsarbeiten, die für die zukünftige Vermietung des Gebäudes erforderlich seien, umgesetzt werden.
   
 

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