GIROKONTO

Fünf Jahre Basiskonto

Am 19. Juni ist das Basiskonto in Deutschland fünf Jahre alt geworden. Denn mit dem am 19. Juni 2016 in Kraft getretenen Zahlungskontengesetz wurde in Umsetzung europäischer Vorgaben in Deutschland der gesetzliche Anspruch auf ein Basiskonto eingeführt. Damit wurde die bis dahin geltende Selbstverpflichtung der Branche, mit dem "Konto für Jedermann" allen Verbrauchern in Deutschland Zugang zu einem guthabenbasierten Girokonto zu ermöglichen, abgelöst, die bereits aus dem Jahr 1995 datierte.

Zum fünfjährigen Bestehen des Basiskontos zieht die Deutsche Kreditwirtschaft eine zufriedene Bilanz. Einer im Auftrag der Europäischen Kommission durchgeführten Studie zufolge werde selbst in EU-Mitgliedstaaten mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch auf ein Konto, wie zum Beispiel in Frankreich oder Schweden, die für Deutschland ermittelte Kontoversorgungsquote von 99 Prozent nicht übertroffen. Zahlen zum Basiskonto hatte die BaFin bereits am 15. Oktober 2020 veröffentlicht. Demnach wurden zum Stichtag 30. Juni 2020 seit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetztes insgesamt knapp 761 500 Basiskonten eröffnet.

Während für die Branche somit alles gut ist, reiben sich Verbraucherschützer weiterhin an der Konditionengestaltung, da der Gesetzgeber von einer Preisvorgabe abgesehen und lediglich einen Rahmen vorgegeben hat, wonach das Entgelt für das Basiskonto "angemessen" sein muss. Was genau unter einem angemessenen Entgelt zu verstehen ist, darüber gehen die Meinungen auch nach fünf Jahren noch auseinander.

Erst am 30. Juni 2020 hat der Bundesgerichtshof diesen Rahmen etwas näher konkretisiert. 8,99 Euro pro Monat für ein Basiskonto der Deutschen Bank, so das damalige Urteil des VI. Zivilsenats, hielten der Inhaltskontrolle nicht statt, weil damit der Mehraufwand, der den Banken durch Basiskonten entsteht, allein auf die Kontoinhaber dieser Konten umgelegt werden. Sie müssen aber im freien Wettbewerb erwirtschaftet werden - im Zweifelsfall über Preisanhebungen für alle Kunden. Die sind Verbraucherschützern jedoch ebenfalls ein Dorn im Auge. Red.

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