GESCHÄFTSSTELLE

"2G" in der Filiale?

Foto: Volksbank Wuppertal

Anders als im Lockdown im Frühjahr 2020 sind Bank- und Sparkassenfilialen in der vierten Corona-Welle nicht mehr großenteils geschlossen. Die Gründe dafür sind naheliegend: Die Filialen wurden Corona-gerecht aufgerüstet, beispielsweise mit Plexiglasscheiben zwischen Kunde und Berater. Außerdem ist der größte Teil der Mitarbeiter mittlerweile geimpft oder sogar "geboostert" - auch dank der Initiative der Institute selbst. Zuletzt meldete etwa die Nord-LB in der letzten Adventswoche den Start des betrieblichen Boosterns.

Das alles gibt den Mitarbeitern ein Stück Sicherheit. Ein Restrisiko bleibt jedoch. Deshalb hat sich eine Reihe von Kreditinstituten entschlossen, in ihren Filialen auf "3G" oder sogar "2G" zu setzen, von ihren Kunden also mindestens einen Test, wenn schon keinen Impfnachweis zu verlangen. Schlagzeilen gemacht haben vor allem die Berliner Sparkasse, die Beratungsgespräche vor Ort in den Geschäftsstellen nur noch Geimpften und Genesenen anbietet, sowie die Berliner Volksbank, die für Beratungstermine ebenfalls auf 2G setzt und zudem beim Betreten ihrer Räumlichkeiten die Einhaltung der 3G-Regel voraussetzt. 3G in der Filiale ist vielleicht noch nicht die Regel, aber auch nicht mehr die große Ausnahme.

Diese Entwicklung hat durchaus Diskussionen ausgelöst. Kritiker halten den Banken und Sparkassen, die auf 3G oder gar 2G setzen, entgegen, dass Bankdienstleistungen zur Daseinsvorsorge gehören und es somit nicht angehen könne, Ungeimpfte davon auszuschließen. Dieses Argument ist zweifellos gewichtig. Im Kontext der Digitalisierung verliert es indessen massiv an Durchschlagskraft.

In Zeiten, in denen ein Großteil der Kunden - wenn überhaupt - maximal einmal pro Monat eine Bank- oder Sparkassenfiliale aufsucht, scheint es durchaus legitim, für diese wenigen Fälle einen Impfnachweis oder Test zu verlangen, um Mitarbeiter und andere Kunden in den Räumlichkeiten zu schützen. Wer sich nicht entsprechend ausweisen möchte, der ist dadurch schließlich keineswegs von Bankdienstleistungen abgeschnitten - er müsste sie nur eben online erledigen oder sich telefonisch oder per Videochat beraten lassen. Auch der Bargeldbezug ist selbst dann sichergestellt, wenn der SB-Bereich ebenfalls unter die 3G-Regelung fällt. Schließlich gibt es vielerorts Automaten außerhalb der Filialen, ansonsten bleibt die Möglichkeit der Kartenzahlung und des Cashbacks an der Ladenkasse. Das sind zumutbare Einschränkungen für diejenigen, die keinen Beitrag dazu leisten möchten, sich und andere zu schützen und die Ausbreitung der Pandemie einzudämmen.

Angesichts der aktuellen Impfzahlen betreffen diese Einschränkungen ohnehin maximal ein rundes Viertel der Kunden - und auch unter ihnen nur diejenigen, die überhaupt den konkreten Wunsch haben, eine Geschäftsstelle zu betreten. Natürlich wird nicht jeder Betroffene Verständnis haben, dessen muss sich jedes Kreditinstitut bewusst sein, das auf 2G oder 3G setzt. Manche dieser Kunden wird man vermutlich verlieren. Es ist aber gut möglich, dass es sich bei diesen Uneinsichtigen, die kein Verständnis für das Schutzbedürfnis der Bankmitarbeiter aufbringen können, zugleich um solche Kunden handelt, denen auch ein Verständnis dafür fehlt, dass auch Banken und Sparkassen leben wollen - mit anderen Worten, dass es sich hier um eine Klientel handelt, die ohnehin keine nennenswerte Loyalität gegenüber ihrer Bank aufbringt.

Auf der anderen Seite steht der Schutz einer Mehrheit der anderen Kunden sowie der eigenen Mitarbeiter. Gerade Letzterer ist in Zeiten des Fachkräftemangels nicht zu vernachlässigen. Denn wenn es um die Attraktivität einer Bank oder Sparkasse als Arbeitgeber geht, spielt auch der Umgang mit Mitarbeitern während der Pandemie eine Rolle. Neben Homeoffice-Möglichkeiten zählt dazu eben auch der bestmögliche Schutz vor Ansteckung in der Filiale. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X