RESTSCHULDVERSICHERUNG

Abschlussraten sinken, Informationsbedarf steigt

Nur noch knapp jeder vierte Ratenkredit mit Restkreditversicherung Quelle: Bankenfachverband/Ipsos

Knapp ein Viertel aller Ratenkredite in Deutschland sind derzeit mit einer Restkreditversicherung gekoppelt. Dies ist die niedrigste Versicherungsquote innerhalb der letzten zehn Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt die jüngste Verbraucherbefragung, die der Bankenfachverband im Rahmen einer Marktstudie jährlich durchführt. Im Vergleich zu 2018 ist die Versicherungsquote damit um 9 Prozentpunkte zurückgegangen. Allerdings liegt sie im Vergleich zum Anfang des Jahrzehnts (2010 bis 2012) nur um einen Prozentpunkt niedriger.

Wie bereits in den Vorjahren wurde in der Umfrage auch nach der Zufriedenheit der Kunden mit ihrer Versicherung und nach ihrem Absicherungsbedürfnis befragt. Dabei zeigte sich: 66 Prozent derjenigen, die eine Restschuldversicherung abgeschlossen haben, sind damit äußerst oder sehr zufrieden. Das sind zwar zwei Prozentpunkte weniger als noch 2018, doch es ist immer noch der zweithöchste Wert seit 2010. Der Anteil der weniger oder überhaupt nicht Zufriedenen ist seit 2017 stabil (jeweils 7 Prozent).

Das hohe Absicherungsbedürfnis zeigt die Frage danach, für wie sinnvoll Kreditkunden (mit und ohne Restkreditversicherung) die Absicherung mindestens eines Risikos (Tod, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und/oder Scheidung) halten. Hier sprechen sich nur 5 Prozent der Befragten gegen eine Absicherung aus.

Der Wunsch nach einer entsprechenden Beratung ist nicht nur unverändert hoch - er ist im Vergleich zu 2018 sogar noch gestiegen: 82 Prozent stimmen der Aussage voll und ganz zu oder zu, dass die Bank beim Abschluss eines Kredites über mögliche Risiken während der Laufzeit informieren sollte. Das sind zwei Prozentpunkte mehr als 2018. 72 Prozent der Kreditnutzer finden, dass die Bank während des Kreditabschlusses die verschiedenen Absicherungsmöglichkeiten der Restkreditversicherung (bei Tod) aufzeigen und anbieten sollte. Dass die Absicherungsrate mit steigender Kredithöhe ebenfalls ansteigt (bei Krediten ab 40 000 Euro auf den Spitzenwert von 39 Prozent) ist ein weiterer Beleg dafür, dass Kunden das Gefühl wichtig ist, im Fall des Falles nicht auf einer Schuldenlast sitzen zu bleiben, die sie nicht abtragen können.

Die Folgerung des Bankenfachverbands lautet deshalb zu Recht: "Die Restkreditversicherung ist ein wichtiges Mittel zur Überschuldungsprävention, das im Sinne der Verbraucher erhalten bleiben muss". Nach der bereits 2017 erfolgten Regulierung, die sich in den gesunkenen Abschlussraten niederschlägt, erteilt der Verband deshalb weiteren Regulierungsbestrebungen eine Absage.

Tatsächlich wäre der Gesetzgeber gut beraten, hier mit Augenmaß vorzugehen und die Restkreditversicherung nicht tot zu regulieren, so sehr Verbraucherschützer sie auch aufs Korn nehmen. Schießt man hier übers Ziel hinaus, dann werden manche Anbieter die Restschuldversicherung gar nicht mehr anbieten und werden die Abschlussquoten weiter sinken. Angesichts einer sich eintrübenden Wirtschaftslage könnte dies dazu beitragen, die Überschuldung der privaten Haushalte wieder ansteigen zu lassen. Immerhin sichern aktuell 70 Prozent der abgeschlossenen Verträge (2018: 61 Prozent) die Schulden für den Fall der Arbeitslosigkeit ab. Der deutliche Anstieg im Vergleich zum Vorjahr zeigt, dass Kreditkunden ihre Abschlussentscheidung durchaus vom wirtschaftlichen Umfeld abhängig machen. Trübt die Lage sich weiter ein, könnte das vielleicht auch die Abschlussraten insgesamt wieder ansteigen lassen - vorausgesetzt, der Gesetzgeber schiebt dem keinen Riegel vor. Red.

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