MIFID II

BaFin- und DK-Umfrage: Unterschiede beim "Taping"

Kunden sind mit der Neuregulierung der Wertpapierberatung durch MiFID II überwiegend nicht zufrieden. Bestenfalls erkennen sie nur geringen Nutzen, viele würden auf Informationen oder die Aufzeichnung verzichten, wenn sie könnten. So etwa lassen sich die Ergebnisse einer Verbraucherumfrage im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft zusammenfassen, die die DK im März dieses Jahres vorgelegt hatte.

Im Juni hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nachgelegt und ihrerseits Umfrageergebnisse zum gleichen Thema vorgelegt. Das Marktforschungsinstitut Forsa hatte im Auftrag der BaFin 3 800 Personen zu den größten Veränderungen befragt, die sich für Verbraucher aus der Einführung der Finanzmarktregeln MiFID II und PRIIPS-VO Anfang des Jahres 2018 ergeben haben.

Und siehe da: Die Ergebnisse unterscheiden sich gar nicht so sehr von denen, die die Studie der Deutschen Kreditwirtschaft zutage gefördert hat. Den Satz "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing" müssen die Marktforscher somit nicht auf sich beziehen. Denn auch in der Forsa-Umfrage der Aufsicht zeigt sich der aus Verbrauchersicht begrenzte Nutzen der neuen Informationspflichten. Beispiel Ex Ante Kostenausweis: Ihn finden zwar 63 Prozent der Verbraucher sinnvoll und 75 Prozent empfinden ihn als Mehrwert - doch nur 42 Prozent haben ihn sich wenigstens einmal durchgelesen. 23 Prozent sind der Meinung, sie könnten auch darauf verzichten. Drei Viertel der Befragten haben auch noch nie aufgrund der ausgewiesenen Kosten eine Transaktion nicht getätigt oder verschoben. 64 Prozent gaben an, die Kosten auch zuvor schon gekannt zu haben, 43 Prozent haben ihre Transaktionsentscheidung ohnehin unabhängig von den Kosten getroffen.

Von denjenigen Verbrauchern, die nach Durchsicht mindestens einer Ex-Ante-Kosteninformation entschieden haben, keinen Kostenvergleich vor dem Kauf eines Wertpapiers durchführen zu wollen, begründen 49 Prozent der Befragten dies damit, dass sie ihrem Anlageberater vertrauen, und daher keine Anfrage bei einem anderen Unternehmen vornehmen möchten. 41 Prozent geben an, dass ihnen der Kostenvergleich zu aufwendig sei, weil sie das Wertpapiergeschäft möglichst schnell ausführen wollen. 13 Prozent meinen, dass Informationen zu Kosten und Gebühren auch ohne den Ex-Ante-Kostenausweis eingeholt werden können.

Die Geeignetheitserklärung finden 76 Prozent der Befragten sinnvoll Allerdings wurde auch sie nur von 60 Prozent tatsächlich gelesen und geprüft. 40 Prozent würden darauf verzichten, wenn sie es könnten.

Am stärksten weichen die Ergebnisse der BaFin-Studie beim sogenannten "Taping", der Aufzeichnung von Beratungsgesprächen, von denen der DK-Umfrage ab. 77 Prozent bewerten die Aufzeichnung als sehr gut oder gut - allerdings geben kaum weniger Verbraucher (72 Prozent) an, die bisherige Dokumentation durch das Beratungsprotokoll sei genauso gut gewesen. Die weit überwiegende Mehrheit hat auch trotz der vollständigen Gesprächsaufzeichnung den Eindruck, dass sie weiterhin offen mit ihrem Berater sprechen kann. Alles in allem finden 71 der Probanden die Neuregelung zur vollständigen Gesprächsaufzeichnung sinnvoll. Weniger als die Hälfte würde generell auf diese verzichten, wenn es diese Möglichkeit gäbe.

Diese positive Einschätzung deckt sich nach Angabe der DK nicht mit den Erfahrungen aus der Praxis, wonach die Anzahl telefonisch erteilter Orders bei deutschen Banken und Sparkassen um die Hälfte eingebrochen ist. In der BaFin-Studie wurden allerdings nur solche Kunden befragt, die auch nach MiFID II noch telefonisch Orders erteilt haben. Insofern ist die Stichprobe vermutlich nicht ganz repräsentativ. Wenn selbst von diesen Kunden 48 Prozent gern auf die Sprachaufzeichnung verzichten würden, darf dies deshalb vermutlich als Indiz dafür gewertet werden, dass Kunden sich mit dem Taping nicht wirklich wohl fühlen.

Die DK zieht auch aus den Umfrageergebnissen der BaFin den Schluss, das MiFID II auf den Prüfstand gehört. Die Aufsicht selbst kommt aus der Tatsache, dass viele Verbraucher die neuen Informationen nicht zur Kenntnis nehmen, zu einer anderen Folgerung. "Da Verbraucher eine eigene Verantwortung bei der Geldanlage haben, sollten sie die neuen Informationsmöglichkeiten auch nutzen", erklärt Christian Bock, Abteilungsleiter Verbraucherschutz bei der BaFin. Grundsätzlich ist das nicht falsch. An der Tatsache, dass Bankkunden die Informationsflut zunehmend als überbordend empfinden und Details deshalb umso weniger wahrnehmen, ändert das aber nichts. Red.

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