Kommunikation

BFH-Urteil: Bei Fristsachen nicht auf die Post verlassen

Dass sich das höchste deutsche Finanzgericht, der Bundesfinanzhof mit Sitz in München, mit der Wirksamkeit einer postalischen Zustellung befasst, ist sicherlich ungewöhnlich. Im Herbst vergangenen Jahres hat sich der BFH gleichwohl, quasi in eigener Sache, mit dieser Thematik beschäftigt und in einem sogenannten Zwischenurteil festgestellt, unter welchen Umständen eine förmliche Zustellung eines behördlichen Briefes, hier die Zustellung eines Urteils eines …

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