RECHTSFRAGEN

Deckel bei Inkassokosten: echter Verbraucherschutz?

Inkassokosten sind ein Thema, an dem sich Verbraucherschützer schon eine ganze Weile reiben. Nun hat ihre Kritik an den für Schuldner damit verbundenen Kosten Eingang in den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht" gefunden. Der Referentenentwurf sieht bei Forderungen bis 500 Euro eine Senkung der erstattungsfähigen Gebühren von zurzeit 58,50 Euro auf höchstens 31,50 Euro vor - also nahezu eine Halbierung.

Die Inkassobranche sieht das naturgemäß kritisch. Denn es ist davon auszugehen, dass dies in der Branche zu steigendem Preisdruck führen dürfte. Die vom Bundeverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. (BDIU) geäußerte Kritik ist aber mehr als nur das wütende Bellen des getroffenen Hundes.

Natürlich kann man darüber streiten, ob und wie sich Inkassokosten senken lassen. Ob eine stärkere Konzentration der Inkassoaufsicht statt der bisherigen Zersplitterung auf 16 Bundesländer dazu sehr viel beitragen könnte, sei einmal dahingestellt. Ineffizient ist sie allemal. Wenn die Politik der Inkassobranche Ineffizienz und dadurch zu hohe Kosten vorhält, müsste sie sich demnach auch an die eigene Nase fassen und bei der Aufsicht für mehr Effizienz sorgen. Das fordert die Inkassobranche bereits seit langem.

Darüber hinaus stellt sich - genau wie bei den Provisionen im Versicherungsvertrieb - die Frage nach den Konsequenzen eines Deckels. Selbst wenn die bisher berechneten Inkassokosten da und dort höher ausfallen sollten, als es unbedingt nötig wäre, scheint es doch fraglich, ob dieser Aufschlag so hoch ist, wie der geplante Deckel es suggeriert. Ebenso fraglich ist, ob das möglicherweise noch nicht gehobene Potenzial in Sachen Effizienzsteigerung so groß ist, dass sich damit die Kosten annähernd halbieren lassen. Wenn beides verneint werden muss, bleibt die Frage, wer die Kostenbestandteile, die nicht mehr dem Schuldner berechnet werden dürfen, künftig tragen muss. Das sind vermutlich zum einen die Inkassounternehmen selbst, deren Margen tendenziell wohl sinken werden. Es sind aber auch die Gläubiger. Und es ist davon auszugehen, dass diese die Kosten über ihre Konditionengestaltung in der einen oder anderen Form auf alle Kunden umlegen werden. Dann müssen auch diejenigen Kunden, die ihre Schulden vereinbarungsgemäß bezahlen, für diejenigen mitbezahlen, die das nicht tun. Verbraucherschutz ist das nur für diejenigen, die den Zahlungsverzug zu verantworten haben.

Ob es in der Folge wirklich zu so vielen Zahlungsausfällen kommt, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen steigen wird, wie es der BDIU als Schreckensszenario an die Wand malt, ist sicher nicht ausgemacht. Dass Gläubiger unter den geplanten neuen Rahmenbedingungen weniger häufig auf Inkasso setzen und ihre Forderungen stattdessen häufiger einklagen, scheint allerdings nicht ganz so abwegig. Ob der Staat in dem Fall auch nur die halben Gerichtskosten verlangt? Red.

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