GIROKONTOVERGLEICH

Ende eines Irrwegs

Wenn es um europäische Bankenreguleirung geht, präsentiert sich Deutschland gern als Musterschüler, der noch ein bisschen mehr tut als erforderlich. Umso peinlicher ist es, dass eine echte Lösung für die laut EU-Zahlungskontenrichtlinie von 2016 seit dem 31. Oktober 2018 vorgeschriebene unabhängig betriebene Vergleichswebsite für den Vergleich von Zahlungskonten, in Deutschland seit inzwischen mehr als drei Jahren überfällig ist.

Mit dem Zahlungskontengesetz und der im Juli 2018 verabschiedeten Vergleichswebsitesverordnung hatte sich der deutsche Gesetzgeber dabei für eine marktwirtschaftliche Lösung entschieden. Dafür hatte sich Check24 zertifiieren lassen. Weil es gegen das Angebot jedoch diverse Vorwürfe gab, wurde es wegen "unklarer Rechtslage" zum 18. Januar 2021 schon wieder eingestellt. Übergangsweise war die Stiftung Warentest in die Bresche gesprungen. Nun soll die Vergleichswebsite für Kontoentgelte bei der BaFin eingerichtet werden. So steht es auch im Koalitionsvertrag. Dabei ist jetzt aber auch Eile geboten. Eigentlich sollte die Übergangslösung der Stiftung Warentest nur bis zum 1. Quartal 2022 laufen. Red.

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