GIROKONTENVERGLEICH

Eine europäische Blamage

Quelle: Check24

Seit dem 31. Oktober 2018 muss in jedem EU-Mitgliedstaat mindestens eine unabhängig betriebene Vergleichswebsite zur Verfügung stehen, die einen Vergleich von Zahlungskonten, also primär Girokonten, nach vorgegebenen, klaren und objektiven Kriterien ermöglicht. Der Vergleich muss mindestens die Entgelte für die maßgeblichen Zahlungskontendienste, das Filialnetz und die Anzahl der Geldautomaten, an denen unentgeltlich Bargeld abgehoben werden kann sowie den …

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