SICHERHEIT

Fahrlässigkeit neu definieren

Was ist "grob fahrlässig"? Diese Frage beschäftigt Verbraucherschützer und Kreditwirtschaft, seitdem es Geldautomaten beziehungsweise das bargeldlose Bezahlen per Karte gibt. Leicht nachzuweisen war ein Verschulden der Karteninhaber im Betrugsfall noch nie. Und die Zeiten, in denen es keine Ausnahme war, dass Gerichte einfach voraussetzten, dass ein Betrug nur möglich sei, wenn der Karteninhaber seine PIN weitergegeben oder zusammen mit der Karte in einem gestohlenen Portemonnaie aufbewahrt …

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