Verbraucherschutz

Fondspolicen: BIB nicht als Chance verstanden

Die Regulierung von Banken, Versicherern und der Fondsbranche ist oftmals zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Dafür gibt es eine ganze Anzahl von Beispielen. Auch die seit dem 1. Januar dieses Jahres vorgeschriebenen neuen Basisinformationsblätter (BIB) im Bereich der kapitalbildenden Versicherungen scheinen sich in die Liste dieser Negativbeispiele einzureihen. Als europäischer Standard sollen sie Verbrauchern eigentlich bei der Produktinformation und dem Produktvergleich helfen, indem sie über Kosten und Risiken informieren. Dieses Ziel ist aus Sicht von Verbraucherschützern jedoch nicht erreicht. Zu diesem Ergebnis kommt das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Hamburg auf Basis einer Analyse von 26 Basisinformationsblättern zu fondsgebundenen Rentenversicherern unterschiedlicher Anbieter.

Das Fazit der Verbraucherschützer: Die Blätter bieten Verbrauchern keine ausreichende Orientierung. Hauptkritikpunkte sind ungenaue Angaben und fehlende Vergleichbarkeit der BIB innerhalb eines Produktsegments. Um Produkte miteinander vergleichen zu können, so die Forderung, müssen die BIB innerhalb einer Produktkategorie einheitlich gestaltet sein. Das ist bei den untersuchten Basisinformationsblättern jedoch nicht der Fall. Hier fordern die Verbraucherschützer klarere Vorgaben bezüglich des Informationsgehaltes und der Transparenz in Form einer einheitlichen Darstellungsweise von Zahlen und Statistiken sowie eines einheitlichen Sprachgebrauchs.

Weiterhin kritisieren die Verbraucherschützer die unpräzise Angabe von Zahlen und Leistungsdaten der Verträge. Die Angabe von Spannen - etwa bei Kosten und Risikoklassen - bietet den Verbrauchern keine ausreichende Orientierung.

So wird nur in 3 der 12 untersuchten Basisinformationsblätter, die sich konkret auf ein Angebot beziehen, eine konkrete Risikoklasse angegeben. In allen anderen Fällen werden Spannen benannt, im Extremfall sogar eine von 1 bis 7. Dass der Kunde mit einer solchen Bandbreite gar nichts anfangen kann, versteht sich von selbst. Auch eine Spanne von Klasse 3 bis 6 ist nur unwesentlich hilfreicher.

Wenig hilfreich ist es auch, wenn sich die Angaben nicht an den individuellen Angeboten orientieren. Dass in allen zwölf Informationsblättern, die sich auf ein konkretes Angebot beziehen, eine Haltedauer von 40 Jahren empfohlen wird, obwohl der Kunde nur 32 Jahre gewünscht hatte, schafft ebenfalls keine Transparenz.

Die aufgezeigten Defizite zeigen zweierlei: Zum einen hat der Gesetzgeber es wieder einmal versäumt, klare Vorgaben zu setzen, die tatsächlich für die angestrebte Transparenz sorgen. Zum anderen scheint indes auch die Anbieterseite die Informationsblätter eher als Ballast zu verstehen denn als Chance, Vertrauen zu schaffen. Anders lassen sich Angaben, die sich nicht am Kundenwunsch orientieren oder Angaben ohne echte Aussagekraft kaum erklären. Das Basisinformationsblatt ist nur Pflicht, wird aber offenbar nicht als wichtig verstanden. Mit einer solchen Herangehensweise riskiert die Branche jedoch ein weiteres Eingreifen der Regulatoren und womöglich künftig noch mehr bürokratischen Aufwand.

Hinzu kommt der neuerliche Imageschaden durch die Kritik der Verbraucherschützer. Den können sich die Lebensversicherer eigentlich gar nicht leisten. Schließlich versuchen sie gerade, die Kunden von den Vorteilen der neuen Tarifgenerationen zu überzeugen. Wer sich dabei um klare Aussagen zu Risiko und Kosten herumdrückt, wirkt wenig vertrauenswürdig. Red.

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