Kreditplattformen

Fröhliche Urstände der Konditionenwerbung

Im Einzelhandel sind Werbebotschaften mit Preisen "ab x Euro" gang und gäbe - was nicht heißt, dass man das gewünschte Produkt zu diesem Preis auch tatsächlich erhält. Zulässig ist das - denn das Wörtchen "ab" signalisiert ja, dass es auch durchaus teurer sein kann.

Wenn Banken und Sparkassen für Kredite mit der gleichen Methode werben, dann ist die Akzeptanz weitaus geringer. Das haben viele Institute in der Vergangenheit schmerzhaft erfahren müssen. Denn anders als bei der Hose ab x Euro, bei der Verbrauchern bewusst ist, dass vermutlich nur ein oder zwei Exemplare zum beworbenen Preis am Ständer hängen, erwarten sie bei einem Kreditangebot "ab x Prozent", dass sie den Kredit tatsächlich zu diesem Zinssatz erhalten. Entsprechend häufig haben Verbraucherschützer Konditionenwerbung für Konsumentenkredite abmahnen lassen. Aus der Werbepraxis ist sie deshalb fast ganz verschwunden - mit einer Einschränkung: Bei Kreditportalen blüht und gedeiht die Konditionenwerbung.

"Zahlen Sie jetzt weniger zurück als Sie aufgenommen haben", warb etwa Smava im August. "Zurzeit profitieren Sie bei kleinen Beträgen sogar vom Minuszinsangebot." Wer aber auf den Link zu "minus 0,4 Prozent" klickt, der erhält bei dieser Werbebotschaft zunächst einmal ein Kreditangebot über 20 000 Euro zu 0,69 Prozent. Erst wenn der Kreditbetrag auf 1 000 Euro reduziert wird, werden die beworbenen minus 0,4 Prozent angezeigt. Natürlich ist das transparenter als seinerzeit bei der Bankwerbung, wo der Kunde vielleicht erst im Beratungsgespräch erfuhr dass die beworbene Kondition für ihn nicht verfügbar ist. Irreführend und für den Verbraucher ärgerlich ist es gleichwohl.

Über Kreditwerbung mit Negativzinsen kann man ohnehin streiten. Verbraucherschützer haben sich schon mehrfach veranlasst gesehen zu betonen, dass auch ein solcher Kredit eine Schuld bleibt, die beglichen werden muss. Gerade deshalb täten sie gut daran, auch die Werbung der Portale an den gleichen Maßstäben zu messen wie die Bankwerbung. Zumindest das Bundeskartellamt hat ja zu Recht bereits begonnen, die Geschäftsmodelle der Internetplattformen mit einer Sektoruntersuchung unter die Lupe zu nehmen. Red.

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