VERGLEICHSPLATTFORMEN

Nicht mehr unter dem Radar

Quelle: Check24

Über Jahre hinweg konnte man den Eindruck haben, Vergleichsportale hätten in Deutschland nahezu Narrenfreiheit. Angetreten, um für mehr Vergleichbarkeit im Markt und damit für mehr Wettbewerb zu sorgen, flogen sie gewissermaßen vom Radar von Verbraucherschützern, Wettbewerbshütern und Finanzaufsicht. Die Praktiken, mit denen sie ihr politisch durchaus erwünschtes Ziel zu erreichen versuchten, blieben unbeanstandet, auch wenn die gleiche Vorgehensweise etwa vonseiten etablierter Kreditinstitute zuvor schon unterbunden wurde.

Dass es damit endgültig vorbei ist, musste in jüngster Zeit Check24 erfahren. Gleich in zwei Fällen wurden Werbeaktionen und -aussagen des Portals für nicht zulässig befunden. Den Anfang machte die BaFin, die dem Portal mit Bescheid vom 5. August 2020 vorgab, ihr unerlaubtes Versicherungsgeschäft einzustellen. Konkret ging es dabei um eine zweiwöchige Werbeaktion, während der die Plattform Kreditkunden, die sie an verschiedene Kreditinstitute vermittelt hat, im Fall von Arbeitslosigkeit die Zahlung von bis zu sechs Kreditraten versprach. Das wertete die Aufsichtsbehörde als ein Versicherungsgeschäft, für das Check24 keine Erlaubnis hat. Zum Zeitpunkt des Bescheides war die Aktion allerdings ohnehin bereits beendet.

Im September folgte die zweite Niederlage, die für das Portal einen deutlich größeren Imageschaden mit sich bringen dürfte. Dieses Mal ging es um den Vergleich von Girokonten. Die von der EU-Gesetzgebung vorgesehenen unabhängigen Vergleichsseiten hierfür sind vom TÜV Saarland zertifiziert. Auch Check24 verfügt zwar über ein Siegel des TÜV Saarland - allerdings eben nicht für den Bereich, in dem Girokonten verglichen und abgeschlossen werden können. Dennoch wurde in dieser Rubrik in der Desktop-Ansicht eine deutlich hervorgehobene und farblich in schwarz-rot-gold gestaltete Grafik mit dem Text "zertifizierter Girokontovergleich" platziert.

Darin sahen die Verbraucherschützer der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen den Versuch, Nutzern zu suggerieren, dass es sich hier um eine zertifizierte Vergleichsseite gemäß den EU-Vorgaben handele. Verstärkt wurde der Eindruck dadurch, dass neben dem Schriftzug die mit einem blauen Häkchen versehene Auskunft "Einziger zertifizierter Girokontovergleich" zu sehen war. Nur, wenn man mit dem Mauszeiger auf den schwarzrot-goldenen Schriftzug ging, wurde ein Link angezeigt, in dem ein acht zeiliger kleiner Text zum zertifizierten Vergleich stand. Deshalb hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Check24 abgemahnt. Die Plattform darf ihr Angebot ohne Zertifizierung nun nicht mehr mit der Zertifizierung bewerben. Der zertifizierte Vergleich von Check24 ist aber weiterhin für Verbraucher nur schwer auffindbar.

Diese Abmahnung dürfte weitaus größere Imageeffekte haben als der Bescheid der BaFin. Während Letzterer von manchem Verbraucher womöglich als "Paragrafenreiterei" verstanden werden könnte, die im Grunde nur eine für den Verbraucher nicht separat bepreiste Extraleistung untersagte, sieht das bei der irreführenden Werbung mit einem Zertifikat anders aus. Die - zweifellos völlig berechtigte - Abmahnung der Verbraucherzentrale Nord rhein-Westfalen ist somit geeignet, das Vertrauen der Nutzer in Check24, aber auch in die Vergleichsplattformen insgesamt zu erschüttern. Dies gilt umso mehr, als das Bundeskartellamt schon im Dezember 2018 in der Veröffentlichung der Ergebnisse einer Sektoruntersuchung zu Vergleichsplattformen Mängel benannt hatte, die geeignet sind, den Verbraucher in die Irre zu führen und jedenfalls nicht die Markttransparenz bieten, die der Verbraucher erwartet. Dass solche Praktiken jetzt konsequent in den Blick genommen werden, ist gut und richtig. Nur so gibt es gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle. Red.

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