FINTECHS

N26 am Pranger

Am 20. Mai hat die BaFin gegenüber der N26 Bank GmbH zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angeordnet, angemessene interne Sicherungsmaß nahmen zu ergreifen und Allgemeine Sorgfaltspflichten einzuhalten. Im Einzelnen wird angeordnet, dass die N26 Rückstände im EDV-Monitoring abarbeiten, Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe verschriftlichen und eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden neu identifizieren muss. Zudem wurde das Unternehmen aufgefordert, "eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen".

Diese Meldung wird von so manchem "klassischen" Banker mit Wohlgefallen aufgenommen worden sein - gerade weil N26 in der Frühzeit der Fintechs als "Angstgegner" der Kreditwirtschaft gehandelt wurde und angetreten war, um die Vision von Banking ohne Banken Wirklichkeit werden zu lassen.

Die öffentliche Zurechtweisung durch die Aufsichtsbehörde zeigt einmal mehr, wie sehr das Unternehmen - trotz einer Werbung, die klassisches Banking als "Bullshit" bezeichnet - in der Realität desselben angekommen ist. Das ursprüngliche Geschäftsmodell eines Gratiskontos, das allein durch die Interchange-Erträge der Kartenumsätze profitabel wird, ist längst revidiert worden. Wie die klassischen Banken, lebt auch N26 von Provisionen - und ist längst selbst zur Bank mit Banklizenz geworden, auch wenn das dem eigenen Selbstverständnis zuwiderlaufen mag.

Damit ist das Unternehmen dem gleichen regulatorischen Aufwand unterworfen, den die "Bullshit"-Banken auch betreiben müssen. Ausschließlich digital geht das offenbar nicht; auch bei einem digitalen Unternehmen verlangt die Aufsicht an etlichen Stellen die Schriftform. Da kann man nur sagen: Willkommen im kreditwirtschaftlichen Alltag. Red.

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