GELDWÄSCHE

N26 übt sich in Krisenkommunikation

4,25 Millionen Euro - so viel musste die N26 Bank für ihre Nachlässigkeit bei der Geldwäscheprävention zahlen. Der von der BaFin erst am 29. September bekannt gemachte Bußgeldbescheid datiert bereits vom 25. Juni und ist seit dem 15. Juli dieses Jahres rechtskräftig.

Bei Bekanntwerden dieser Maßnahme der Aufsicht war die Angelegenheit auch bereits abgeschlossen. Das Bußgeld sei fristgerecht am 14. Juli bezahlt worden, teilt N26 mit. Alle von der BaFin geforderten Maßnahmen zur Verbesserung von rechtzeitigen Meldungen verdächtiger Aktivitäten seien bereits vollumfänglich umgesetzt. Bereits im Mai 2019 hatte die Aufsicht die Neobank aufgefordert, Rückstände im EDV Monitoring abzuarbeiten, Prozessbeschreibungen und Arbeitsabläufe zu verschriftlichen und eine vorgegebene Anzahl von Bestandskunden neu zu identifizieren. Zudem sei eine angemessene personelle und technisch-organisatorische Ausstattung zur Einhaltung ihrer geldwäscherechtlichen Verpflichtungen sicherzustellen.

Nach leidvollen Erfahrungen mit diversen Negativschlagzeilen übt sich die Neobank nun in Krisenkommunikation, schießt dabei jedoch etwas über das Ziel hinaus. Der Hinweis darauf, dass sich der Bußgeldbescheid der BaFin auf verspätete Geldwäscheverdachtsmeldungen aus den Jahren 2019 und 2020 beziehe, wobei es sich "in der Summe um weniger als 50 verspätet eingereichte Meldungen aus den Jahren 2019 und 2020" handele, wirkt ein wenig, als wolle man die eigenen Versäumnisse kleinreden. Fehlt nur noch der Vorwurf, die Aufsicht habe überzogen reagiert.

Das Bekenntnis zur eigenen Verantwortung im Kampf gegen die weltweit zunehmende Finanzkriminalität und der Prävention von Geldwäsche ist richtig. Auch der Hinweis, in den vergangenen Monaten zahlreiche weitreichende Maßnahmen ergriffen "sowie Strukturen und Prozesse etabliert zu haben, die den höchsten Standards entsprechen", wie es in der Stellungnahme zum Sachverhalt heißt, ist einem "reuigen Sünder" angemessen, wenngleich das Eigenlob manchen etwas befremden mag. Mit den ergriffenen Maßnahmen gar "neue Standards in der Branche setzen" zu wollen, ist jedoch vielleicht doch zu viel des Guten. Solche Behauptungen hätte man zumindest etwas konkretisieren müssen. Red.

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